Google Webmaster ToolsGoogle bietet jetzt für das Stellen von Anträgen auf erneute Überprüfung abgestrafter Webseiten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung an. Wer einen so genannten Reconsideration Request stellen muss, hat es nun wesentlich leichter als zuvor. Dazu gibt es Tipps zur Vorgehensweise und eine Beschreibung des Überprüfungsprozesses.

Die Ankündigung zur neuen Anleitung für das Stellen eines Reconsideration Requests erfolgte gestern auf Google+. Neben der Anleitung gibt es jetzt auch eine Erklärung dazu, wie der Überprüfungsprozess abläuft sowie Tipps, was man bei der Erstellung des Antrags beachten sollte. Die auszuführenden Schritte für einen Reconsideration Request sind:

  1. Anmelden im Google Webmaster Tools-Konto
  2. Überprüfen aller Versionen einer Webseite (verschiedene Versionen mit und ohne "www") und sicherstellen, dass alle Daten in Ordnung sind.
  3. Unter dem Menüpunkt "Manuelle Maßnahmen" nachsehen, ob Google solche Maßnahmen gegen die Seite ergriffen hat
  4. Probleme, die zu den Maßnahmen geführt haben, auf der Webseite beheben
  5. Auf der Seite nach Sicherheitsproblemen suchen - möglicherweise wurde sie Opfer eines Angriffs
  6. In den Webmaster Tools prüfen, ob es weitere Probleme gibt
  7. Zum Schluss: Überprüfung anfordern

 

Überprüfungsprozess und Tipps für den Antrag

Auch der weitere Prozess wird beschrieben. Nach dem Absenden des Recosnideration Requests erhält man zunächst eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitung kann laut der Beschreibung einige Tage dauern. Letztendlich wird der Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt. Sollte der Antrag genehmigt werden, werden alle manuellen Maßnahmen zurückgenommen.

Hilfreich ist es, wenn ein Antrag auf erneute Überprüfung alle relevanten Informationen darüber enthält, worin die Probleme bestanden haben und was zu ihrer Behebung unternommen wurde. Auch der Erfolg der Behebung sollte erläutert werden. Ein Beispiel für die Behebung von Problemen kann eine Aufstellung von manipulierten Backlinks sein, die man entfernt oder per Disavow für ungültig erklärt hat. Auch entfernte, minderwertige Inhalte, die ggf. durch hochwertige Inhalte ersetzt wurden, können genannt werden.

Leere Webseiten oder solche mit nur wenigen Inhalten, geparkte Domains und Webseiten, auf die aus technischen Gründen wie zum Beispiel Serverfehlern nicht zugegriffen werden kann, werden grundsätzlich nicht erneut von Google überprüft.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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