Das Bewertungsportal Yelp geht gegen Anbieter vor, die ihren Kunden positive Bewertungen und das filtern negativer Stimmen versprechen. Dabei geht es Yelp vor allem um die Anstiftung zum Verstoß gegen die eigenen Vertragsbedingungen und um einen möglichen Missbrauch des Markennamens sowie des Markenlogos.
Die Klage, die Yelp bei einem kalifornischen Bundesgericht eingereicht hat, bezieht sich auf mindestens drei Webseiten, namentlich YelpDirector, Revpley und Revleap. Sie wirft diesen unter anderem Markenverletzung, unfairen Wettbewerb und Cybersquatting vor, also die missbräuchliche Nutzung von Domainnamen. Nach Yelps Aussage würden diese Seiten versuchen, das System von Yelp zu manipulieren. Das Vertrauen der Yelp-Nutzer werde durch gefälschte Bewertungen und invasiven Spam untergraben.
In der Klageschrift wird beispielsweise YelpDirector vorgeworfen, es verkaufe Geschäftsinhabern Vier- und Fünf-Sterne-Bewertungen für einen monatlichen Beitrag. Zudem sollten alle Bewertungen mit drei Sternen und weniger ausgefiltert werden. Es seien Mails an Kunden versandt worden, die den folgenden Wortlaut enthielten:
Hi there, We invented a software that allows you to proactively generate a large number of 4 and 5 star reviews from your customers in a way that makes them stick to the front page of Yelp. All reviews 3 star and below are filtered by the system and never posted online [...]
Bei Yelp stört man sich vor allem an der Nutzung des eigenen Namens und des Yelp-Logos durch die genannten Parteien. Dies führe zur irrtümlichen Wahrnehmung, dass Yelp mit diesen in Verbindung stehe.
In einem Blogpost wirft Yelp den Unternehmen außerdem vor, die Kunden mit Umfragen zu bombardieren und sie durch die Auslobung von Gewinnspielen zur Abgabe von Bewertungen bewegen zu wollen:
One thing Revleap actually does, it seems, is bombard their clients’ customers with surveys. Customers that respond favorably, and agree to post a review, are entered in a drawing for gift cards in an effort to deceptively boost their clients’ reputations.
Yelp weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Missbrauch des Bewertungssystems durch Inserenten mit Maßnahmen aus dem "Consumer Alert"-Programm sanktioniert werden könne. Betreffende Inserenten, die im Verdacht stünden, ihre Bewertungen zu manipulieren, erhielten dann eine entsprechende Markierung.
Weitere Informationen siehe Consumerist und ars technica.