Recht auf VergessenSuchergebnisse, die als Folge von im Rahmen des Rechts auf Vergessen entfernten Artikeln erscheinen, müssen dann ausgeblendet werden, wenn sie auf einen Beitrag verweisen, in dem der Name der betreffenden Person und Details über den Vorgang enthalten sind. Das fordert jetzt der britische Informationsbeauftragte.

 

Im konkreten Fall geht es um einen zehn Jahre alten Vorgang. Damals wurde über ein Vergehen einer bestimmten Person berichtet. Die entsprechenden Suchergebnisse, die auf Berichte über diesen Fall verwiesen, wurden inzwischen im Rahmen des Rechts auf Vergessen entfernt. Nun gibt es jedoch neue Berichte, die sich mit dem Vorgang des Entfernens der Suchergebnisse befassen, jedoch auch Details des Falls und den Namen der beteiligten Person nennen. Der britische Informationsbeauftragte (Information Commissioner) hat nun Google aufgefordert, aus diesem Grund auch die Suchergebnisse der Folgeberichterstattung zu entfernen.

Der Fall bewegt sich in einer Grauzone, denn einerseits ist der Gegenstand des Entfernens der Links auf die alte Geschichte im Rahmen des Rechts auf Vergessen in der Tat ein neues Ereignis, das auch für die Öffentlichkeit von Interesse ist. Andererseits werden durch die Nennung des damaligen Vorgangs sowie des Namens der betreffenden Person die Bemühungen untergraben, eben genau diesen Vorgang nicht mehr auffindbar zu machen. Es wird also zu klären sein, was als bedeutender einzuschätzen ist: das Recht der Öffentlichkeit auf Information über den weiteren Verlauf der Löschungen oder das Recht der Einzelperson auf Vergessen bzw. Vergessen werden.

Natürlich stellt sich die Frage, ob über diesen Fall nicht auch berichtet werden kann, ohne genaue Details zu nennen. Damit wäre dann beiden Seiten gedient.

 

Danke an Search Engine Land

 

 

Titelbild © Feng Yu - Fotolia.com

 

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
Sie benötigen Beratung für Ihre Webseite? Klicken Sie hier


Anzeige

SEO-Vergleich


Verwandte Beiträge

Google und andere Suchmaschinen müssen Inhalte und Links nicht vor deren Veröffentlichung überprüfen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Allerdings...

Ein US-Gericht hat das kanadische Urteil gegen Google überstimmt, demzufolge Google Suchergebnisse weltweit hätte löschen müssen.

Google hat eine bedeutende Änderung an der Lokalisierung der Suchergebnisse durchgeführt. Ab sofort spielt die jeweilige Landesdomain, unter der Google aufgerufen wird, keine Rolle mehr. Stattdessen...