facebook-logoNach einem Bericht des Händlerbundes werden derzeit Onlinehändler abgemahnt, die auf ihren Seiten das Gefällt-mir-Plugin von Facebook einsetzen, aber in ihrer Datenschutzerklärung nicht darüber informieren. Die Verwendung dieses Plugins wird schon seit längerer Zeit kontrovers diskutiert.

Die Kritik am Gefällt-mir-Plugin richtet sich vor allem gegen den Umstand, dass dadurch persönliche Nutzerdaten an Dritte übertragen werden, ohne dass sich die Nutzer dagegen wehren können. Dies geschieht mit Hilfe des eingebetteten Programmcodes, der durch das installierte Plugin von den Facebook-Servern gezogen wird. Im Fall von bereits registrierten und eingeloggten Facebook-Nutzern kann Facebook den Besuch auf einer bestimmten Webseite nachvollziehen. Aber auch im nicht eingeloggten Zustand bzw. wenn der Nutzer kein Facebook-Profil besitzt, können persönliche Daten wie die verwendete IP-Adresse ausgelesen werden. Da die Übertragung der Daten bereits beim Laden der Seite geschieht, die das Plugin enthält, ist sogar zweifelhaft, ob ein Hinweis in der Datenschutzerklärung genügt.

Zu diesem Thema existieren bereits zahlreiche Publikationen und Diskussionen im Netz.Tipps und Tricks zum Thema Gefällt-mir-Plugin gibt es zum Beispiel auf shopbetreiber-blog.de.