Für interne Links sollte man normalerweise auf den Gebrauch des "nofollow"-Attributwerts verzichten. Google sei nach eigener Aussage gut darin zu erkennen, welche Seiten für die Nutzer relevant seien. Das gilt auch für seitenweite Links.
Im gestrigen deutschprachgigen Webmaster-Hangout (Position 13:08 Minuten) hatte ein Nutzer die Frage gestellt, ob man interne Links zu Seiten wie dem Impressum, den AGB oder zu Loginseiten mit "nofollow" auszeichnen oder diese sogar per robots.txt sperren könne.
Johannes Müller von Google antwortete auf diese Frage, man solle für die interne Navigation normale Links verwenden. Googles Systeme seien sehr gut darauf ausgerichtet, mit normalen Webseiten umzugehen, und dort gebe es eben Seiten wie AGBs oder ein Impressum. Aus SEO-Sicht bringt das Setzen solcher Links auf "nofollow" oder das Sperren per robots.txt keine Vorteile.
Früher war das selektive Setzen von "nofollow" für bestimmte Links eine gebräuchliche Praxis, um andere Links aufzuwerten, weil diese dann mehr "Linkjuice" erhielten. Diese Technik ist unter dem Namen PageRank Sculpting bekannt. Das funktioniert jedoch schon länger nicht mehr, denn Google teilt den verfügbaren Linkjuice heute stets durch die Zahl der ausgehenden Links - egal, ob diese auf "nofollow" gesetzt sind oder nicht. Wenn eine Seite zum Beispiel einen fiktiven Linkjuice von zehn Einheiten zu vergeben hat und es fünf ausgehende Links gibt, erhält jeder dieser ausgehenden Links zwei Einheiten des Linkjuice, selbst dann, wenn einer oder mehrere der ausgehenden Links auf "nofollow" gesetzt sind.
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