InterstitialNach dem offiziellen Start der Google-Penalty für störende Interstitials ist es wichtig zu wissen, welche Arten von Einblendungen betroffen sind und welche nicht.

Seit gestern bestraft Google mobile Webseiten mit störenden Einblendungen, den sogenannten Interstitials, mit schlechteren Rankings. Google hat dies in einem aktualisierten Blogbeitrag offiziell bestätigt. Doch nicht alle Arten von Interstitials sind problematisch. Betroffen sind diese Kategorien:

  • Popups, die sich über die Hauptinhalte der Seite legen, und zwar entweder direkt nach dem Sprung aus der Suche oder während des Betrachtens dieser Seite,
  • Standalone-Interstitials, die vor dem Aufruf der Seite weggeklickt werden müssen,
  • Ausfüllen des oberen Seitenbereichs ("Above the Fold") mit Inhalten, die einem Interstitial ähneln, wobei sich die eigentlichen Inhalte im unteren Bereich der Seite befinden ("Below the Fold").

Doch es gibt auch Ausnahmen. In manchen Fällen ist die Einblendung von Hinweisen durchaus legitim und führt nicht zu einer Google-Penalty:

  • Einblendungen aus rechtlichen Gründen wie zum Beispiel Hinweise auf Cookies oder zur Altersüberprüfung,
  • Einblendungen aus religiösen Gründen,
  • Logindialoge für Seiten mit nicht öffentlich verfügbaren Inhalten,
  • Banner mit einer angemessenen Größe, die leicht weggeklickt oder auf andere Weise ausgeblendet werden können, wie zum Beispiel Installationsbanner für Apps in Safari oder Chrome,
  • Interstitials, die nicht auf der Landing Page erscheinen, auf die man von der Suche gelangt, sondern auf anderen Seiten.

Google hat außerdem darauf hingewiesen, dass selbst im Falle eines nach der oben genannten Definition störenden Interstitials die betroffene Seite noch gute Platzierungen erzielen kann, denn es handelt sich hier nur um einen von mehr als hundert Rankingfaktoren. Gute und relevante Inhalte können also die negative Wirkung von Interstitials begrenzen, vielleicht sogar aufheben.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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