Google wählt die in den Schlagzeilen erscheinenden Meldungen algorithmisch aus. Eine redaktionelle Selektion findet nicht statt. Damit unterscheidet sich der Vorgang grundsätzlich von der Aufnahme in Google News.
Der Zusammenhang bzw. die Unterschiede zwischen den "Schlagzeilen", die Google für manche Suchanfragen in einer sogenannten OneBox zentral auf den SERPs anzeigt und der Nachrichtensuche, also Google News, lässt sich so erklären:
- Die Aufnahme einer Webseite in Google News ist an bestimmte Bedingungen geknüpft (siehe dazu unsere SEO-Checkliste). Webseiten werden manuell geprüft und bei Erreichen der nötigen Voraussetzungen für Google News freigeschaltet.
- Damit eine Meldung in den Schlagzeilen erscheint, ist nicht unbedingt eine Freischaltung für Google News notwendig. Sie kann aber die Chancen dazu verbessern.
- Die Schlagzeilen werden algorithmisch ausgewählt und nicht durch Redakteure.
Schlagzeilen können je nach Zahl und dem genutzten Gerät (Desktop, Mobil) in unterschiedlicher Weise erscheinen. Das folgende Beispiel zeigt eine OneBox für eine einzelne Schlagzeile:
In der mobilen Suche können die Schlagzeilen auch als Karussell erscheinen:
Auf die Auswahl der Schlagzeilen wies heute nochmals Johannes Müller von Google hin. Ein Nutzer hatte zuvor gefragt, ob man die Aufnahme in die Schlagzeilen beantragen könne. Dies sei nicht möglich, so Müller, da die Auswahl komplett algorithmisch erfolge.
Dass die Schlagzeilen algorithmisch bestimmt werden, hatte Müller bereits in einem Hangout im Januar erläutert. Damals hatte er auch erwähnt, dass es bei der Auswahl sowohl auf die verfügbaren Inhalte als auch auf die Suchanfrage ankomme. Ein weiterer Faktor bei der Bestimmung und der Auswahl der Schlagzeilen stellt - zumindest in der mobilen Suche - die Frage dar, ob und welche AMP-Inhalte verfügbar sind. Schließlich kommt es zusätzlich auf die organischen Rankings an, die ebenfalls Einfluss auf die Auswahl der Schlagzeilen nehmen.
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