Google-NewsWebseiten, die gegen das Urheberrecht verstoßen, geht es zukünftig an den Kragen: Google hat angekündigt, solche Seiten abzustrafen, gegen die eine nicht näher bestimmte Menge von Anfragen zur Löschung von Organisationen oder Personen vorliegen, die ihre Rechte verletzt sehen. Allerdings gibt es mindestens zwei Faktoren, die das ganze bedenklich erscheinen lassen.

Google schreibt in seinem Blog Inside Search, dass Seiten im Ranking herabgestuft werden können, gegen die eine gewisse Anzahl von Löschanfragen wegen Urheberrechtsverletzung vorliegen. Dabei bekennt sich Google auf seiner Webseite zur Transparenz. Dort wird offengelegt, wie viele Anfragen zur Löschung von URLs eingehen. Demnach ist die Zahl der betroffenen URLs im letzten Jahr auf das Google Transparency Report: Anzahl der Löschanträge steigtZehnfache gestiegen, auf zuletzt mehr als 12 Millionen URLs. Auch die Namen der Personen und Organisationen werden genannt, welche die Löschungen beantragt haben. Allerdings nur dann, wenn sie im Antrag auch ihren Namen angegeben haben. Google gibt bei den Anträgen ohne Namen an, dass durch andere Mechnismen die Feststellung der Identität des Urhebers sichergestellt sei. Das ist zu wünschen, denn ansonsten wären dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Transparenz oder doch nicht?

Was zum ersten kritischen Aspekt der Initiative führt, nämlich der Transparenz. Genau diese ist nämlich nicht oder nur teilweise gegeben. Es beginnt damit, dass Google nichts darüber schreibt, wie viele Löschanfragen vorliegen müssen, damit es zur Abstrafung kommt. Es wird weiterhin nicht genannt, in welcher Form diese Abstrafung erfolgt - gibt es nur eine Verschiebung auf die hinteren Ränge, kommt es zur Löschung etc.?

Ebenfalls unklar ist, wie genau Anfragen auf Validität geprüft werden. Google selbst schreibt, es könne nicht beurteilen, ob eine Webseite das Urheberrecht verletzt:

Only copyright holders know if something is authorized, and only courts can decide if a copyright has been infringed; Google cannot determine whether a particular webpage does or does not violate copyright law.

Weitere Fragen drängen sich auf, unter anderem:

  • Welche Schutzmechanismen gibt es gegen gefälschte Löschanfragen?
  • Was ist, wenn man Inhalte verwendet, die zum Zeitpunkt des Verfassens noch frei verfügbar waren und erst nachträglich geschützt wurden?
  • Wird es zur Abstrafung großer Content-Aggregatoren wie Facebook oder Pinterest kommen?

Aus Sicht von Webseitenbetreibern wäre zumindest ein Hinweis seitens Google hilfreich, welcher Vorwurf von welcher Organisation geäußert wurde. Damit bestünde die Möglichkeit zu reagieren, bevor es zu einer Abstrafung kommt.

Wird YouTube geschont?

Auch die Stellung des Google-eigenen Dienstes YouTube ist hier rätselhaft, was den zweiten kritischen Faktor dieser Angelegenheit darstellt. Gerade YouTube sieht sich einer riesigen Anzahl von Urheberrechtszwistigkeiten gegenüber. Bei Google gibt man sich jedoch angesichts dieser Problematik gelassen. Dies stärkt die Befürchtung, es könne mit zweierlei Maß gemessen werden.

Mal wieder viele offene Fragen. Bleibt nur zu hoffen, dass die angekündigte Transparenz auch (weiterhin) Maßgabe des Handelns sein wird und dass auf die Sorgen und Anfragen der betroffenen Webseitenbetreiber mit den nötigen Auskünften reagiert wird.

Von Christian Kunz+

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Bilder (C) Google