GoogleplexGoogle hat erneut zur geplanten EU-Urheberrechtsreform Stellung genommen. Neben Verbesserungen kritisiert Google die weiterhin enthaltenen Definitionslücken und Unklarheiten.

Es dauert nicht mehr lange, bis das EU-Parlament über die umstrittene Urheberrechtsreform abstimmen wird. Vor allem Artikel 11 und Artikel 13 des Textes stehen dabei im Mittelpunkt der Kritik.

Artikel 11 sieht vor, dass Verleger für die Verwendung auch kleinerer Texte ihrer Seiten, wie sie zum Beispiel für Zitate genutzt werden, eine Vergütung erhalten sollen. Dieses sogenannte Leistungsschutzrecht würde vor allem Content-Aggregatoren wie Google treffen - hier steht insbesondere Google News im Fokus. Google hatte in der Vergangenheit mehrfach angedeutet, dass eine Verabschiedung dieses Artikels zu einem Aus von Google News in Europa führen könnte.

Artikel 13 ist derzeit Gegenstand vieler Proteste. Er nimmt Anbieter von Internetplattformen wie YouTube in die Verantwortung für den Schutz der Urheberrechte bei hochgeladenen Inhalten. Um sicherzustellen, dass solche Inhalte keine bestehenden Urheberrechte verletzen, müssten vermutlich sogenannte Upload-Filter eingesetzt werden. Diese können sich aber nur größere Plattformen leisten. Dazu besteht die Gefahr, dass auch solche Inhalte im Filter hängenbleiben, die das Urheberrecht nicht verletzen. Genannt werden in diesem Zusammenhang häufig Rezensionen oder Parodien.

In einem aktuellen Blogpost äußert sich Google zum aktuellen Stand des vorliegenden Textes für die EU-Urheberrechtsreform. Google kritsiert, dass die Reform, sollte sie so zustande kommen, Europas kreative und digitale Wirtschaft behindern würde.

Dabei werden durchaus Verbesserungen im Text genannt. Bezüglich Artikel 13 wird gelobt, dass nun solche Plattformen nicht für alle von Nutzern hochgeladenen Inhalte haften sollen, die Bemühungen unternehmen, den Inhabern von Urheberrechten bei der Identifikation und dem Schutz von Werken zu helfen. Das gelte besonders, wenn weder der Rechteinhaber noch die Plattform wissen, wem die Inhalte gehören.

Gleichzeitig, so kritsiert Google, enthalte die Direktive aber vage und unbestätigte Anforderungen, die sehr wahrscheinlich zu einem Überblockieren führten, um die rechtlichen Risiken zu deckeln. Plattformen wie YouTube, die Uploads mit unklaren, unvollständigen oder umstrittenen Urheberrechtsinformationen akzeptieren, seien immer noch von rechtlichen Folgen bedroht.

Google fordert eine klarere Formulierung des Textes dahingehend, dass Rechteinhaber zur Mitarbeit bei der Identifikation ihrer Inhalte mitwirken müssen, zum Beispiel durch Bereitstellung von Referenzdateien und Schlüsselinformationen wie URLs, um das Identifizieren und das Entfernen von gegen Urheberrechte verstoßenden Inhalten zu ermöglichen, ohne dass legitime Inhalte betroffen sind.

Hinsichtlich Artikel 11 lobt Google, dass die neue Fassung des Textes nun die Möglichkeit für Publisher vorsieht, ihre Inhalte frei zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig kritisiert Google, dass die Verwendung von Inhalten, die über bloße Fakten, Links sowie "individuelle Worte sowie kleine Zusammenfssungen" hinausgehen, begrenzt werden soll. Dieser enge Ansatz schaffe Unsicherheit und ein eingeengtes Angebot von Onlinediensten. Das Begrenzen der Snippets erschwere es den Nutzern, Nachrichten zu entdecken und verringere den Traffic zu den News-Publishern.

Google wiederholt jedoch nicht seine Drohung, Google News abzuschalten.

Ob die EU-Urheberrechtsreform im Europäischen Parlament eine Mehrheit finden wird, ist angesichts der aktuellen Proteste fraglich. Sollte diese letzte Hürde jedoch genommen werden, wird es spannend zu sehen, wie Google und andere große Plattformen darauf reagieren werden.

Schwieriger wird die Situation sicherlich für kleine und mittlere Plattformen, die weder die technischen Möglichkeiten haben, Uploadfilter einzurichten, noch über Ressourcen verfügen, längere Rechtsstreitigkeiten durchzustehen.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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