Viele SEO-relevante News rund um Google gab es in dieser Woche. Matt Cutts äußerte sich zur Verwendung von länderspezifischen Top-Level-Domains, es gibt neue Linkrichtlinien und zudem ein neues Patent, das Auswirkungen auf die Darstellung von Snippets haben könnte. Die Snippets betrifft auch ein aktueller Test, den Google gerade mit einer neuen Art von Sitelinks durchführt. Facebook kann sich über einen steigenden Aktienkurs freuen, und in Deutschland ist das Leistungsschutzrecht in Kraft getreten.
Matt Cutts: länderspezifische Domains sollten für länderspezifische Inhalte verwendet werden
Länderspezifische Domains (Abkürzung: ccTLDs) sollten für länderspezifische Inhalte verwendet werden, so die Aussage von Matt Cutts in einem aktuellen Video. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen aus Gründen wie steigende Preise oder Verfügbarkeit bestimmter Wunschdomains von generischen TLDs wie .com auf länderspezifische Domains umsteigen, wies Matt Cuttts darauf hin, dass Google letztere normalerweise als inhaltlich dem jeweiligen Land bzw. der jeweiligen Region zugeordnet ansieht. Demzufolge sollten auch die Inhalte dieser Zuordnung entsprechen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Bestimmte ccTLDs sind in der Vergangenheit in einem großen Ausmaß für generische Inhalte eingesetzt worden, so dass sie auch von Google als allgemein relevant angesehen werden. Beispiele sind die TLDs .me für Montenegro und .ms für Montserrat.
Facebook-Aktie erreicht fast Ausgabepreis
Mehr als ein Jahr ist der Börsengang von Facebook nun her, und es war für Anleger und Investoren keine leichte Zeit. Nach diversen Fehlentwicklungen hatte der Kurs des Facebook-Papiers stark gelitten und war bis zu einem Tiefststand von 17,55 Dollar abgerutscht.
Gute Nachrichten in letzter Zeit, vor allem in Hinblick auf mobile Werbeeinnahmen, haben jedoch zu einem steilen Anstieg des Aktienkurses geführt – von etwa 25 Dollar vor gut einer Woche auf einen Stand von fast 38 US-Dollar, was dem Ausgabepreis entspräche. Das Vertrauen der Anleger scheint also wieder da zu sein.
Bewertungen aus Google Places nun auch auf den SERPs
Auffälliger als die Sternchen, die Google bisher in seinen Rich Snippets angezeigt hat: Nun gibt es auch Bewertungen aus Google Places in den organischen Sucherfgebnissen. Als weitere Neuerung kann man im eingeloggten Zustand direkt auf der SERP seine Bewertung abgeben. Neu ist auch, dass eine numerische Bewertung neben den Sternchen angezeigt wird. Wer eingeloggt ist, bekommt auch angezeigt, welche Google-Kontakte eine Bewertung abgegeben haben.
Bildquelle: AKM3
Mit diesen Neuerungen erhalten die Bewertungen auf den SERPs eine stärkere Bedeutung. Auch Google Places und die dort vertretenden Unternehmen dürften durch die erhöhte Präsenz profitieren.
Anleitung: Was beim Umzug einer Webseite aus SEO-Sicht zu beachten ist
Die Migration einer Webseite stellt aus SEO-Sicht eine der größten Herausforderungen dar. Um möglichst wenig vom bisherigen Ranking einzubüßen, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung. Worauf man dabei achten sollte, zeigt ein Beitrag dieser Woche auf Search Engine Watch. Hier wird die Migration in drei Phasen eingeteilt – vor, während und nach der Umstellung. So sollte beispielsweise vor dem Start der Migration geprüft werden, welche Seiten am häufigsten aufgerufen werden, damit man diese dann mit der größten Vorsicht behandeln kann.
Für die Umstellung selbst werden drei Varianten unterschieden: Entweder, jede Seite auf dem Altsystem hat eine entsprechende Seite in der neuen Umgebung, oder zweitens, eine Seite soll nicht weiter bestehen, es gibt aber ähnliche Seiten, auf die verwiesen werden kann, oder als dritte Möglichkeit, es gibt auch keine ähnlichen Seiten mehr. Für alles wird eine Lösung vorgeschlagen.
Auch auf technische Aspekte für das Einrichten von Weiterleitungen wird hingewiesen – beispielweise, dass Weiterleitungen möglichst auf Serverebene und nicht im Content Management System stattfinden sollten, um performanter zu sein.
Google testet neue Sitelinks
Aktuell läuft gerade ein Test mit neuen Sitelinks. Die neue Darstellung, gezeigt am Beispiel der US-Webseite von Nike, umfasst mehrere Hauptebenen unterhalb des Snippet-Titels. Ein Klick auf eine dieser Ebenen bringt dann zusätzliche Links zum Vorschein.
Bildquelle: Search Engine Land
Bisher ist die neue Darstellung nur für einen kleinen Teil der Nutzer sichtbar. Eine Stellungnahme von Google zur Frage, ob ein Rollout für weitere Nutzer angedacht ist, gibt es bis jetzt nicht.
Neue Linkrichtlinien und Regeln für Pressemitteilungen
Google hat seine Linkrichtlinien angepasst. In der Hilfe der Webmaster-Tools werden nun explizit Artikel-Marketing im großen Stil, Gastartikel und Pressemittteilungen genannt – insbesondere, wenn diese optimierte Linktexte enthalten. Links in derlei Dokumenten sollten stets auf „nofollow“ gesetzt sein, um keinen Verdacht auf Linkmanipulation aufkommen zu lassen.
Für Pressemitteilungen wird empfohlen, Links grundsätzlich auf „nofollow“ zu setzen, auch wenn diese keine optimierten Linktexte enthalten. Gleichzeitig weist einGoogle-Mitarbeiter aber darauf hin, dass Pressemitteilungen ein grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Verbreitung von Nachrichten seien.
Das Leistungsschutzrecht tritt in Kraft
Am 1. August ist das Leistungsschutzrecht in Kraft getreten, um das es zuvor sehr viel Wirbel gegeben hatte. Vor allem Google stemmte sich gegen die neue Regelung, welche die Nutzung von Ausschnitten Werken wie Zeitungsmeldungen regeln und die Urheber schützen soll. Die Formulierung des Gesetzes ist jedoch so unglücklich geraten, dass viele eine große Rechtsunsicherheit als Folge befürchten. Gerade kleinere Anbieter wie etwa private Blogbetreiber fürchten sich vor möglichen Ansprüchen und haben daher schon teilweise ihre Dienste eingestellt.
Größere Anbieter gehen anders vor und bedienen sich einer Opt-In-Lösung, um von möglichen Nachrichtenquellen das Einverständnis zur auszugsweisen Nutzung deren Werke zu erlangen – so auch Google mit seinem Nachrichten-Aggregationsdienst Google News.
Interessanterweise sind es auch viele Verfechter des Leistungsschutzrechts, die Google bereits ihr Einverständnis ausgesprochen haben. Zu ihnen gehören die Axel Springer AG und Hubert Burda Media. Allerdings ist deren Einwilligung mit Einschränkungen und Vorbehalten verbunden – ebenso wie diejenige der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Wieviel Google-Traffic ist empfehlenswert?
Jede Webseite ist anders. Daher ist auch die Zusammensetzung der Quellen, von denen die Besucher auf eine Webseite kommen, von Fall zu Fall unterschiedlich. Während die einen viele Stammbesucher und vielleicht eine starke Marke aufgebaut haben, leben die anderen davon, durch Suchanfragen gefunden zu werden. Erstere sind dann mehr, letztere weniger auf Google angewiesen.
Gerade durch die jüngsten Diskussionen zu abnehmenden organischen Suchtreffern auf den SERPs gerät die Frage nach dem Anteil des Google-Traffics in den Vordergrund. Es zeigt sich mehr und mehr, dass die Abhängigkeit von bestimmten Besucherquellen schnell zu Problemen führen kann. Dies hat beispielsweise die neue Google-Bildersuche gezeigt, die bei vielen Webseitenbetreibern zu einem deutlichen Rückgang der Besucherzahlen geführt hat.
Diese Problematik und die Frage nach der richtigen Zusammensetzung der Besucherquellen behandelt ein sehr schöner Beitrag auf SEOCouch.
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