YouTube CafeteriaEs lohnt nicht, bei einem noch nicht bearbeiteten Reconsideration Request für eine Website weitere Requests wegen der selben Angelegenheit einzureichen. Google wird diese einfach löschen.

Wenn Google gegen eine Website eine manuelle Maßnahme verhängt hat, möchte man diese so schnell wie möglich wieder loswerden. Dazu müssen zunächst die bestehenden Probleme behoben und dann ein Reconsideration Request eingereicht werden, in dem man Google um erneute Prüfung bittet.

Auch wenn die Bearbeitung dieser Requests laut Google normalerweise zügig erfolgt, ist die Ungeduld der betroffenen Webmaster verständlicherweise häufig recht hoch.

Es bringt aber nichts, bei einem noch ausstehenden Reconsideration Request einen weiteren wegen der selben Angelegenheit hinterherzuschicken. Dieser würde von Google einfach gelöscht, wie Johannes Müller auf Twitter erklärte. Dennoch solle man in der Zwischenzeit Probleme beheben, auch wenn man danach keinen erneuten Reconsideration Request einreiche:

 

Google: Bei ausstehendem Reconsideration Request keinen weiteren hinterherschicken 

 

Die Wartezeit sollte also möglichst produktiv genutzt werden, um alle möglichen Probleme zu beheben. Damit erhöhen sich die Chancen, dass der Reconsideration Request von Google akzeptiert wird.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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