LeistungsschutzrechtDer Streit um die Nutzung von Artikeln im Rahmen des Leistungsschutzrechts wird immer absurder: Die Verlage verlangen 11 Prozent des Umsatzes, den Google im Zusammenhang mit ihren Snippets macht. Dabei zeigen die Verlage deutlich, dass sie in den Suchergebnissen gelistet sein wollen.

 Das so genannte Leistungsschutzrecht treibt immer seltsamere Blüten. Gerade erst hatte die VG Media, die Vewertungsgesellschaft mehrerer Verlage, Fernseh- und Radiosender, zu der etwa auch die Axel Srpinger SE gehört, eine Klage gegen Google angekündigt. Jetzt wurden Details bekannt: 11 Prozent des Umsatzes, den Google und Co. mit Snippets aus Inhalten der Anbieter erzielen, wollen die Verlage haben.

 

Wie soll der Umsatz berechnet werden?

Hier stellt sich die Frage: Wie soll dieser Umsatz überhaupt berechnet werden? Zunächst einmal gibt es in der News-Suche von Google keine Ads. In direkter Weise wird hier also kein Umsatz durch die Verlagsinhalte erzeugt. Bleiben also noch die Ad-Klicks, die in der normalen Websuche gemacht werden. Sicherlich gäbe es die Möglichkeit zu bestimmen, welche Ad-Klicks dann erfolgt sind, wenn einer oder mehrere Suchtreffer mit Snippets von Verlagsinhalten sichtbar waren.

 

 

Doch hier geht es weiter: Spielt die Position des Snippets eine Rolle? Gibt es einen Unterschied, ob der Treffer an der ersten oder an der zehnten Position steht? Technisch wäre die Ermittlung sicherlich kein großes Problem, denn bereits jetzt zeigt Google in den Webmaster Tools an, welche Seiten für welche Keywords in den Suchergebnissen ausgespielt wurden.

 

Sichtbarkeit in Google gewünscht

Die Argumentation mancher Verlage steht in Punkto Leistungsschutzrecht auf wackeligen Beinen. Zunächst einmal wäre ein Opt-Out technisch sehr einfach umzusetzen. Wenn die Verlage nicht in Google erscheinen wollten, könnten Sie das durch Standardmethoden wie "noindex" in den Meta-Tags sehr einfach erreichen. Umso erstaunlicher ist ein Blick in den Quellcode etwa auf Bild.de:

Bild.de setzt auf die Indexierung durch Suchmaschinen - das zumindest legt der Quellcode nahe.

Das Auftauchen in den Suchergebnissen ist also anscheinend durchaus erwünscht. Und man kann annehmen, dass ein nicht unerheblicher Teil des Traffics auf Bild und Co. über Suchmaschinen wie Google auf den Seiten landen. An diesem Traffic verdienen die Verlage, denn sie schalten ihrerseits Werbung auf ihren eigenen Seiten. Doch es geht noch weiter, dann auch eine Verknüpfung mit Google-Plus ist im Quellcode auf Bild.de zu erkennen:

Bild.de nutzt auch eine Google-Plus-Publisher-ID

Die Verknüpfung mimt einem Google-Plus-Profil kann dafür sorgen, dass Suchergebnisse auf den Seiten von Google mit einem Publisher-Hinweis versehen werden und dadurch besser sichtbar sind.

Jetzt also noch die Hand aufzuhalten und Google dafür zur Kasse zu bitten, ist zumindest fragwürdig.

Bleibt noch die grundsätzliche Frage, ob denn nach dem  Leistungsschutzrecht überhaupt eine lizenzierungspflichtige Leistung genutzt wird. Hier wird es noch Diskussionbedarf geben, denn kleinste Textausschnitte sollen weiterhin frei nutzbar sein.

 

Wie wird es weitergehen?

Spannend bleibt die Entwicklung allemal. Möglicherweise setzen sich die Verlage auch durch - ob Google dann zahlt oder von sich aus die Ergebnisse ausschließt, wird sich zeigen. Wenn aber Letzteres passiert, könnte es für die dann nicht mehr in den Suchergebnissen gelisteten Anbieter zu deutlichen Trafficverlusten kommen - abhängig vom derzeitigen Suche-Anteil.

 

Update: Zwölf Verlage und die VG Media haben inzwischen Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Diese richtet sich gegen die am 1. August 2013 von Google eingeführte Verzichtserklärung, mit der sich Verlage bereit erklären können, dass Ihre Inhalte in der Google News-Suche erscheinen dürfen und die Google von Ansprüchen freistellt, die sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben. Google missbrauche damit seine Marktmacht. Google hingegen verweist auf ein Gutachten, wonach der Suchmaschinenanbieter nicht dazu gezwungen werden könne, lizenzpflichtige Ergebnisse auszuspielen. Das Unternehmen verhalte sich auch nicht "diskriminierend, behindernd oder ausbeutend", wenn es nur lizenzfreie Ergebnisse ausspiele.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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