Forget.meKurz nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Google zum Ausblenden bestimmter Suchergebnisse zwingt, gibt es schon einen passenden Dienstleister: forget.me bietet die passenden Formulierungen und Texte und reicht auf Wunsch auch selbst den Löschantrag bei Google ein.

 Es war zu erwarten, dass sich rund um das Thema "Recht auf Vergessen" erste Geschäftsmodelle bilden würden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet Google, Treffer aus seinen Suchergebnissen zu entfernen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Nun gibt es erste Anbieter, die sich das Thema als Geschäftsfeld ausgesucht haben. Einer dieser Anbieter ist die Seite forget.me des Dienstleisters Reputation VIP.

Zunächst können die zu entfernenden Links herausgesucht werden - je nach Herkunftsland, Keyword und Sprache. Der Service bietet die Möglichkeit, verschiedene vorformulierte Texte zu verwenden, um den Antrag auf Löschung zu begründen. Es stehen Texte in verschiedenen Kategorien zur Verfügung, wie zum Beispiel "Todesfall", "Missbrauch der Identität" oder "Unschuldsannahme".

Anschließend kann ausgewählt werden, ob forget.me das Formular an Google senden soll, oder ob man das selbst machen möchte. Nach dem Absenden des Formulars kontrolliert forget.me, ob Google dem Antrag stattgibt und falls ja, ob die betreffenden Links entfernt wurden.

Forget.me bietet an, das Formular mit dem Löschantrag an Google zu senden

Bild: forget.me

Zumindest in der Startphase ist der Dienst nach eigenen Angaben komplett kostenlos nutzbar.

 

Siehe dazu auch Search Engine Land

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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