Recht auf VergessenRecht auf Vergessen: Die Zahl der Anträge auf Löschung aus den Google-Suchergebnissen steigt, aber das Wachstum scheint sich zu verlangsamen. Insgesamt liegt nach Schätzungen von eingeweihten Personen die Gesamtzahl der vorliegenden Anträge bei 91.000.

Hatte es in den ersten Tagen einen Ansturm auf das Antragsformular gegeben, so hat sich allem Anschein nach der Zuwachs der Fälle verlangsamt. Aus informierten Kreisen wird berichtet, dass Google bis heute 91.000 Anträge zugegangen sind, die ungefähr 330.000 URLs betreffen. Mehr als die Häfte dieser Anträge würden akzeptiert, ca. 30 Prozent abgelehnt. In 15 Prozent aller Fälle fordere Google zusätzliche Informationen an. Am Tag der Veröffentlichung des Formulars waren bereits 12.000 Anträge bei Google eingegangen; zu Anfang Juni waren es schon 41.000.

Google und andere Suchmaschinenanbieter sind aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dazu verpflichtet, in besonderen Fällen, in denen bestimmte Persönlichkeitsrechte verletzt werden, Suchergebnisse auszublenden. Google hat zur Bewertung der Fälle und zur Abwägung zwischen dem Recht auf Vergessen und dem Recht auf Information ein prominent besetztes Beratergremium eingesetzt, in dem auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vertreten ist.

Datenschützer haben zwischenzeitlich Googles Vorgehen kritisiert - insbesondere den Umstand, dass Webmaster über das Löschen von Einträgen informiert werden. Dies wiederum wird von bestimmten Diensten ausgenutzt, die Sammlungen ausgeblendeter Seiten bilden. Dadurch würden die betreffenden Seiten unnötig ins Rampenlicht gezerrt. Google ist jedoch nicht die einzige vom Urteil betroffene Suchmaschine. Bing hat inzwischen nachgezogen und bietet ebenfalls ein Antragsformular an.  


Von Christian Kunz+ Mehr Informationen hier


 

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