Flagge Spanien

Hierzulande ist es das viel diskutierte Leistungsschutzrecht, das Google und andere News-Aggregatoren dazu verpflichtet, für die Nutzung von Inhalten zu bezahlen, auch wenn es nur Snippets sind. In Spanien will man jetzt sogar einen Schritt weitergehen: Google muss nicht nur für Ausschnitte bezahlen, es hat auch die Verpflichtung, diese auszuspielen. Und die Verleger müssen sich bezahlen lassen - ob sie wollen oder nicht.

Das deutsche Leistungscchutzrecht hat schon so manche Diskussionen ausgelöst. Auf der einen Seite steht eine Gruppierung von Verlagen mit einem Zusammenschluss unter dem Dach einer Interessensgemeinschaft. Diese wollen von Google und anderen News-Aggregatoren Geld dafür, dass Auszüge ihrer Inhalte in Form von Snippets angezeigt werden. Auf der anderen Seite stehen die News-Aggregatoren - allen voran Google, denn um den Suchmaschinenkonzern geht es in erster Linie. Es gibt jedoch auch viele Verlage und Publisher, die keine Bezahlung von Google verlangen. Hintergrund für die Einführung des Leistungsschutzrechts ist die schwierige Situation vieler Verlage, die hoffen, auf diese Weise ihre Einnahmen aus dem Onlinegeschäft zu erhöhen. In Deutschland hat Google einen Weg gefunden, mit der Situation umzugehen: Man hat die News derjenigen Verlage, die auf Bezahlung pochen, aus dem Programm genommen. Wer nicht auf den Traffic aus der News-Suche verzichten möchte, kann sich einfach wieder anmelden - aber unter Verzicht auf Kompensation.

In Spanien will man nun einen Schritt weitergehen: Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass Google und andere Aggregatoren zur Aufnahme der Meldungen verpflichtet werden - und gleichzeitig dafür bezahlen müssen. Ein Modell wie etwa in Deutschland ist damit nicht mehr möglich. Das Recht auf Kompensation der Nachrichtenurheber wird in dem Entwurf als "unabdingbar" bezeichnet. Das bedeutet aber auch: Selbst dann, wenn ein Urheber auf die Kompensation verzichten möchte, weil ihm beispielsweise der Traffic aus Google schon genug Gegenwert bedeutet, so kann er das nicht und muss sich bezahlen lassen. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit einer Geldstrafe zwischen 30.000 und 300.000 Euro geahndet werden.

Ein weiterer fataler Umstand des Entwurfs ist, dass er eben nicht nur auf Google abzielt, sondern prinzipiell auf jeden, der mehr als einen Link mit Anchortext nutzt. Manche interpretieren den Gesetzestext sogar in der Weise, dass schon für normale Links gezahlt werden muss. Gerade kleinere Blogs und Webseiten dürften damit größere Probleme bekommen.

Noch ist das Gesetz nicht endgültig verabschiedet. Es hat zwar schon den Kongress passiert, allerdings nicht in einer Plenarsitzung und ohne eine substantielle Debatte. Im Herbst muss das Gesetz dann noch durch den Senat, um wirksam zu werden. Google kann dennoch gegensteuern: Eine Möglichkeit wäre, die News-Suche in Spanien einfach abzuschalten. Das wäre aus Sicht des Konzerns durchaus nachvollziehbar, weil ansonsten ein Präzedenzfall geschaffen würde, der Schule machen könnte. Für die Nachrichtenurheber und Zeitungen ist die Angelegenheit sehr unerfreulich, da sie keine Möglichkeit haben, sich der Bezahlung zu entziehen. Es ist unwahrscheinlich, dass Google zahlen wird. Und sollte Google die Nachrichtensuche tatsächlich abschalten, werden sie einen erheblichen Teil ihres Traffics verlieren.


Von Christian Kunz+ Mehr Informationen hier