MonopolkommissionDie Monopolkommission hat am heutigen Tage ihr aktuelles Zweijahresgutachten veröffentlicht. In dem Dokument, das den Titel "Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte" trägt, beschäftigt sich die Kommission unter anderem mit der aktuellen Lage in der Internetwirtschaft. Zwar werden Google, Facebook und Co. als Herausforderung für die Wettbewerbspolitik gesehen - neue Instrumente brauche es jedoch erst einmal nicht.

 

Im ersten Kapitel "Probleme im Schnittpunkt von Wettbewerbs-, Datenschutz- un Verbraucherschutzrecht im Bereich der Internetwirtschaft" wird besonders zur Besonnheit im Umgang mit großen Internetdiensten geraten. Die aktuellen Diskussionen um das Leistungsschutzrecht und das EU-Kartellverfahren gegen Google zeigen, wie groß hier derzeit die Unruhe ist.

Die Kommission ist der Auffassung (Pressemitteilung - PDF), dass derzeit noch keine Erweiterung des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums angezeigt sei. Vielmehr gehe es darum, Internetnutzer in die Lage zu versetzen, besser auf eine missbräuchliche Verwendung ihrer Daten reagieren zu können.

 

 

Es wird vorgeschlagen, weitere Maßnahmen auf Basis der Zusammenarbeit aller zuständigen öffentlichen Stellen und der betroffenen Narktteilnehmer zu entwickeln.

Die Monopolkommission ist ein ständiges und unabhängiges Gremium, das seit 1973 besteht. Es berät die deutsche Bundesregierung ebenso wie die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, der Regulierung und des Wettbewerbsrechts. Die Gutachten werden veröffentlicht. Alle zwei Jahre erstellt die Monopolkommission ein Hauptgutachten. Darin werden neben wettbewerbspolitischen Fragen auch die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle gewürdigt und der Status Quo sowie die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik beurteilt.

Die fünf Mitglieder der Kommission verfügen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Sozialpolitik, Technologie oder Wirtschaftsrecht.

 


Von Christian Kunz+ Mehr Informationen hier


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