Recht suf VergessenwerdenEin kanadisches Berufungsgericht hat die weltweite Löschung bestimmter Google-Ergebnisse angeordnet. Damit steht Google in diesem Land vor einer vergleichbaren Situation wie in Frankreich.

Bisher hat Google Suchergebnisse, die unter das Recht auf Vergessenwerden fallen, nur in denjenigen Ländern ausgeblendet, aus denen die Beschwerde kam. Das heißt, dass die betreffenden Suchergebnisse unter Google-Domains außerhalb Europas, also zum Beispiel unter google.com, weiterhin verfügbar waren.

Diese Praxis könnte bald ein Ende haben: Erst vor wenigen Tagen hatte die französische Regulierungsbehörde CNIL verfügt, dass Google Einträge, die unter das Recht auf Vergessenwerden fallen, innerhalb von 15 Tagen weltweit löschen müsse. Ansonsten droht eine Strafe von 150.000 Euro.

In Kanada geht man jetzt einen vergleichbaren Weg. Dort hat Google gerade ein Berufungsverfahren verloren und wurde ebenfalls verpflichtet, bestimmte Suchergebnisse weltweit zu löschen. Es ging dabei um die Klage eines Unternehmens, das einen Patentrechttsstreit gegen ein anderes Unternehmen gewonnen hatte und nun verlangt, dass Google die Links auf das unterlegene Unternehmen löscht.

Angeblich habe Google noch nicht darüber entschieden, ob es in die nächste Berufungsinstanz gehen soll. Es ist aber zumindest anzunehmen, dass das geschehen wird.

 

Rechtlich unklare Situation

Das Problem beim Recht auf Vergessenwerden ist, dass die Gerichte in Europa und Kanada im Grunde über Dinge entscheiden, die außerhalb des Territoriums liegen, für das sie zuständig sind, aber dass sie dennoch die Aufgabe erfüllen müssen, die Rechte der Bürger Ihrer Zuständigkeit zu wahren. Ein international präsentes Unternehmen wie Google ist hier leichter angreifbar, weil es in den betreffenden Ländern vertreten ist und daher auch rechtlich belangt werden kann.

Bisher hatte Google den Standpunkt vertreten, das Löschen von Suchergebnissen bei Klagen aus einzelnen Ländern aus dem weltweiten Index sei nicht angemessen. Man arbeite aber mit den Behörden in Europa zusammen. Zudem fänden nur etwa fünf Prozent der Suchen aus Europa auf der Domain google.com statt, auf der die Ergebnisse weiterhin sichtbar seien.

 

Titelbild © Feng Yu - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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