Das Recht auf Vergessen und kein Ende: Google weigert sich weiterhin, Suchergebnisse, deren Löschung von europäischen Nutzern beantragt wurde, weltweit zu entfernen. Allerdigs will man einen Expertenbericht abwarten und die Angelegenheit danach neu bewerten.
Im Mai jährt sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen zum ersten Mal. Inzwischen hat sich viel getan. Mehr als 200.000 Löschanträge für mehr als 700.000 URLs wurden alleine bei Google eingereicht. Über alle Länder hinweg wurden davon etwa 40 Prozent der betreffenen URLs tatsächlich entfernt. In Deutschland liegt die Quote sogar bei 50:50.
Das Problem aus Sicht der EU-Verantwortlichen besteht darin, dass Google die Ergebnisse nur in jeweils dem Land ausführt, in dem die Löschung beantragt wurde. Liegt zum Beispiel ein Antrag aus Deutschland vor, dann verschwinden - eine Bewilligung des Löschantrags vorausgesetzt - die betreffenden Ergebnisse nur aus google.de, nicht aber aus den Ergebnissen der Google-Suchen anderer Länder.
Zankapfel google.com
Von EU-Seite wird aber genau das gefordert - und darüber hinaus auch die Entfernung der Ergebnisse aus google.com. Das aber will Google aus nachvollziehbaren Gründen nicht, denn bei der Regelung handelt es sich um rein europäisches Recht. Googles Chief Legal Officer David Drummond kommentiert das Recht auf Vergessen so:
"It's our strong view that there needs to be some way of limiting the concept, because it is a European concept."
Von Seiten der EU wiederum wird argumentiert, man könne google.com leicht von jedem Land aus erreichen und hätte damit auch Zugriff auf die Ergebnsse, die in den jeweiligen Ländern eigentlich gesperrt sein sollten.
Ein Beratergremium, zu dem unter anderem Wikipedia-Gründer Jimmy Wales gehört, hielt zwischen September und November europaweit Informationsveranstaltungen zum Recht auf Vergessen ab. Dabei ging es um die Balance zwischen der Privatsphäre und dem freien Fluss von Informationen. Dieses Gremium wird außerdem einen Bericht erstellen, mit dem gegen Ende Januar gerechnet wird. Auf Basis dieses Berichts und weiterer Faktoren wird Google laut Drummond die Situation neu bewerten:
"We'll take that (the report), along with the Article 29 input and other input and arrive at an approach."
Es ist unwahrscheinlich, dass Google sich den Wünschen der EU beugen und die Regeln zum Recht auf Vergessen weltweit anwenden wird. Eher ist mit einem Kompromiss zu rechnen. Dieser könnte beispielsweise darin bestehen, den Zugang auf google.com aus europäischen Ländern zu erschweren.
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