LeistungsschutzrechtDas inzwischen in Kraft getetene Leistungsschutzrecht steht vor seiner ersten Prüfung: Die Verwertungsgesellschaft VG Media will den Suchmaschinenanbieter Google zu Zahlung einer Vergütung an die Verlage zwingen.

 

In der Pressemitteilung der VG Media (PDF) heißt es wörtlich:

"Die VG Media hat den Zivilrechtsweg gegen Google eröffnet und in erster Instanz die
Anträge  auf  Zahlung  einer  angemessenen  Vergütung  wegen  der  Verwertung  des  Presseleistungsschutzrechtes  durch  Google  eingereicht."

Als Begründung wurde genannt, dass Google nicht bereit sei, für die Verwertungen des Leistungsschutzrechts zu bezahlen und auch die Angebote zur Verhandlung der VG Media nicht angenommen habe.

Laut VG Media ist für die Klage zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt zuständig, das dem Landgericht vorgeschaltet ist.

Wie es weiter in der Pressemitteilung heißt, haben inzwischen 138 Unternehmen mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht an die VG Media zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Durchsetzung übertragen. Wichtige Anbieter wie Spiegel Online, faz.net, sueddeutsche.de oder heise online gehören jedoch nicht dazu.

Ein wichtiger Einwand gegen das Leistungsrecht war und ist, dass es gegen die Prinzipien des Internets verstoße, nämlich die Aggregation von und den Verweis auf Inhalte. Zwar ist nach wie vor die Nutzung "einzelner Wörter und kleinster Textausschnitte" lizenzfrei möglich, doch ist hier die Grenzziehung unklar, was für Verunsicherung sorgt.

Mit seiner Weigerung zur Zahlung der geforderten Lizenzgebühren an die VG Media und die sich daraus wohl ergebende Klärung vor den zuständigen Instanzen könnte Google bewirken, dass es zumindest etwas mehr Licht in dieser Angelegenheit geben wird.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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