AutocompleteIm Zusammenhang mit Vorwürfen über eine mögliche Beeinflussung von Autocomplete-Ergebnissen hat Google eine Klarstellung zur grundsätzlichen Funktionsweise seines Autocomplete-Mechanismus herausgegeben. Bemerkenswert ist außerdem der zeitliche Zusammenhang mit einem kürzlich gewährten Patent.

Google wehrt sich gegen die Vorwürfe, die ausgespielten Autocomplete-Vorschläge würden die demokratische US-Präsidentschaftskandidaten Hillary Clinton bevorzugen. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass sich hinter diesen Suchvorschlägen komplexe Mechanismen verbergen, die unterschiedliche Kriterien einbeziehen.

Zur grundsätzlichen Funktionsweise des Autocompletes hat Google jetzt einen Blogbeitrag veröffentlicht. Dort werden die Popularität und die Aktualität von Suchbegriffen als wichtige Faktoren für die Bestimmung der Vorschläge genannt. Dabei unterlägen die Vorschläge einem ständigen Wandel.

Zudem betont Google, dass Autocomplete-Vorschläge keine Suchergebnisse seien und nicht als Einengung der Suchmöglichkeiten verstanden werden sollten. Allerdings würden keine Vorschläge ausgespielt, die zum Angtriff auf oder zur Herabsetzung von Personen geeignet seien.

 

Mehrere Patente beschreiben Autocomplete-Mechanismen

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein aktuelles Patent, das Google am 31. Mai dieses Jahres gewährt wurde. Dort geht es um die Verknüpfung von Suchanfragen mit Entitäten, also Gegenständen, Orten oder Personen. Auf diese Weise kann eine Verbindung nicht nur auf Wortebene, sondern auf inhaltlicher Basis hergestellt werden. Das ist insbesondere im Falle von Synonymen von Vorteil, also dann, wenn ein Begriff mehrere Bedeutungen haben kann (wie zum Beispiel "Bank").

Diese Verknüpfung dürfte dann auch eine Rolle im Falle von Clinton spielen: Zwar erscheint im Zusammenhang mit ihrem Namen nicht der Vorschlag "criminal charges", jedoch sehr wohl der Vorschlag "email charges" - ein auf inhaltlicher Basis ähnliches Ergebnis, wie auch Bill Slawski von SEO by the SEA betont.

Betrachtet man beide Suchanfragen bei Google Trends im Vergleich, so zeigt sich ein sehr ähnlicher Verlauf:

 

Autocomplete: Clinton

 

Warum sich Google im Bereich Autocomplete für einen der beiden Begriffe entscheidet, kann mehrere Gründe haben, unter anderem:

  • "criminal charges" könnte aus Sicht Googles gegen Clintons Persönlichkeitsrechte verstoßen
  • Es besteht eine große inhaltliche Ähnlichkeit zwischen den beiden Termen, so dass sich Google auf die Auspielung eines der beiden Begriffe beschränkt.

Als weiterer Einflussfaktor für die Autocomplete-Ergebnisse kommt die Individualisierung hinzu: Die Ergebnisse sind für einzelne Nutzer unterschiedlich. Das lässt sich auch aus einem etwas älteren Google-Patent vom Oktober 2014 mit dem Namen "Providing customized autocomplete data" herauslesen. Dort heißt es:

"Autocomplete suggestions can be customized for the interests, attributes, and behavior of a particular user or a group of users. Using an autocomplete cache, personalized autocomplete suggestions can be generated when a network connection is unavailable."

Zudem beschreibt das Patent einen Autocomplete-Cash, der dafür sorgen soll, dass auch dann Autocomplete-Ergebnisse erscheinen, wenn ein Nutzer einmal offline sein sollte.

 

Fazit

Abschließend klären oder beweisen lässt es sicht nicht, ob Google nun tatsächlich eine Bevorzugung des einen oder anderen Kandidaten vornimmt. Aufgrund der Komplexität der mit der Ausspielung der Autocomplete-Ergebnisse verbundenen Prozesse kann man sich letztendlich nur auf empirische Versuche berufen. Diese sollten jedoch breit angelegt werden, um Effekte der Individualisierung weitgehend ausschließen zu können.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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