BacklinksDas Löschen alter Disavow-Dateien ist aus Sicht Googles nicht notwendig, auch dann nicht, wenn die Einträge in den Dateien keine Bedeutung mehr haben.

Wenn eine Webseite mit einer Google-Penalty belegt wurde und danach die betreffenden Links per Disavow abgewertet oder entfernt wurden, stellt sich irgendwann die Frage, wie lange die Disavow-Datei beibehalten werden sollte. Ist sie auch noch erforderlich, wenn die Penalty schon längst wieder aufgehoben wurde?

Aus Google-Sicht sollte man sich dazu nicht zu viele Gedanken machen. Johannes Müller erklärte per Twitter, man solle die Disavow-Datei bestehen lassen und könne höchstens nicht mehr relevante Einträge entfernen. Das habe aber keine Änderungen zur Folge, so dass man die verfügbare Zeit anderweitig nutzen sollte:

 

Google: Entfernen alter Disavow-Dateien nicht nötig

 

Wann der Einsatz des Disavow-Tools überhaupt sinnvoll ist, wird vielfach diskutiert. Von Google heißt es dazu regelmäßig, die Algorithmen seien in der Lage, schlechte Links selbständig zu erkennen und abzuwerten. Disavow sei nur notwendig, wenn eine Penalty bestehe, als Vorbeugung gegen eine drohende Penalty oder wenn man den Google-Algorithmen nicht vertraue.

 

Titelbild: Copyright John Smith - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
Sie benötigen Beratung für Ihre Webseite? Klicken Sie hier


Anzeige

SEO-Vergleich


Verwandte Beiträge

Selbst wenn eine Website Hunderttausende Spam-Backlinks von KI-basierten Seiten erhält, muss man diese Links nicht per Disavow abwerten. Und ganz generell ist die Verwendung von Disavow in den...

John Müller von Google hat sich sehr deutlich dazu geäußert, wann das Disavow-Tool zum Abwerten von Links benutzt werden muss.

Backlinks von Websites aus einem anderen Sprachraum sollten nicht einfach abgewertet werden, meint John Müller von Google.

SEO-Newsletter bestellen

Im monatlichen SEO-Newsletter erhaltet Ihr eine Übersicht der jeweils zehn wichtigsten SEO-Meldungen des Monats. Mit dem SEO-Newsletter bleibt Ihr auf dem Laufenden.
Ich bin mit den Nutzungsbedingungen einverstanden