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Logo BundesregierungAm vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett den umstrittenen Gesetzentwurf für den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet beschlossen, das so genannte Leistungsschutzrecht. Darüber hatte es in der Vergangenheit heftige Kontroversen zwischen Vertretern der Presse auf der einen Seite und den vom Leistungsschutzrecht betroffenen Internetdienstleistern auf der anderen Seite gegeben – allen voran Google.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Gesetzentwurf:

„Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Urheberrecht entschlossen weiter zu entwickeln. Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden. Deswegen erhalten sie jetzt für ihre Online-Angebote ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses gewährt Presseverlegern eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen.“

Laut Gesetzentwurf (PDF) sind nur News-Aggregatoren und Anbieter betroffen, die Inhalte im Internet „nach Art einer Suchmaschine aufbereiten“. Die reine Verlinkung soll weiterhin problemlos möglich sein. Daher geht es insbesondere um die Snippets, also Textauszüge der verlinkten Artikel.

Die Befürworter und Gegner des Leistungsschutzrechts stehen sich nach wie vor unversöhnlich gegenüber. Während etwa der Bundesverband Deutscher Zeitunsverleger e.V (BDZV) und die meisten Vertreter der Regierungskoalition den Entwurf verteidigen, wie etwa Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), der von einem „Signal für den Schutz geistigen Eigentums im Internet“ spricht, gibt es auch zahlreiche Kritiker, zum Teil auch aus den Reihen der Koalition. Insbesondere der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf junge Web-Unternehmen abgeschreckt würden und insgesamt ein ungutes Signal auch an Investoren ausgesendet würde.

Die meisten Kritiker erwähnen insbesondere die unklare Formulierung. So sei nicht eindeutig erkennbar, welche Dienste oder Anbieter genau gemeint seien, wenn von Diensten die Rede ist, die Inhalte „ähnlich wie Suchmaschinen aufbereiten“.

Siehe dazu auch den Kommentar bei SEO Südwest.

Von Christian Kunz+

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