MachtGoogle musste in Russland eine erneute Niederlage einstecken: Ein Schiedgericht bestätigte die Entscheidung der russischen Wettbewerbsbehörde, die Googles Zwangskopplung des Android-Betriebssystems mit Google-Services für unzulässig erklärt hatte.

 

Im Februar des vergangenen Jahres hatte die russische Wettbewerbsbehörde befunden, dass die Kopplung von Googles mobilem Betriebssystem Android mit Google-Services wie der Suche einen Missbrauch der eigenen Marktposition darstelle. Das Verfahren basierte im Wesentlichen auf einer Beschwerde des russischen Suchmaschinenanbieters Yandex, der sich durch Googles Praxis vor allem auf dem Gebiet der mobilen Suche im Nachteil sieht.

Wie das Wall Street Journal heute berichtet, ist Googles Beschwerde gegen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde abgewiesen worden. Die Entscheidung habe weiterhin Bestand. Google selbst wollte zu der Entscheidung keine Stellungnahme abgeben, bis diese dem Unternehmen vorliege. Google hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Yandex hingegen zeigte sich erwartungsgemäß sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlung.

Auch in der EU wird geprüft, gegen die Kopplung von Android mit Google-Services vorzugehen. Google hingegen ist der Überzeugung, im Einklang mit den EU-Wettbewerbsgesetzen zu handeln.

 

Bild © B. Wylezich - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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