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Google AdsenseGoogle verlangt von seinen AdSense-Publishern die Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie, nach der die Zustimmung der Webseitenbesucher zum Verwenden von Cookies eingeholt werden muss. Entsprechende Anpassungen auf der Webseite müssen bis spätestens zum 30. September durchgeführt werden.

Die EU-Richtlinie für Cookies wurde bereits im Jahr 2009 angepasst. Der aktuelle Name lautet "Richtlinie 2009/136/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation". Gemäß dieser Richtlinie ist der Einsatz von Cookies nur noch dann erlaubt, wenn die Nutzer bzw. die Besucher einer Webseite ausdrücklich eingewilligt haben. Dazu haben bereits bis heute viele Webseitenbetreiber einen Hinweis eingebunden, der meistens im oberen Seitenbereich erscheint und durch Klick auf einen Button oder Link ausgeblendet werden kann, mit dem man der Verwendung von Cookies zustimmt.

 

Was sind Cookies?

Vereinfacht gesagt sind Cookies kurze Text-Schnipsel, die von bestimmten besuchten Websiten an den Browser gesendet werden. Darin werden zum Beispiel Informationen zum letzten Webseitenbesuch, zur gewünschten Sprache oder zu anderen Einstellungen gespeichert, damit die Webseite beim nächsten Besuch gleich in der gewünschten Weise dargestellt werden kann. Die meisten Webseiten funktionieren ohne Cookies nicht vollständig oder sind nur eingeschränkt nutzbar.

 

EU-Richtlinie und deutsches Recht

Die EU-Cookie-Richtlinie hat keine unmittelbare Auswirkung, sondern bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Umsetzung in die jeweilige Rechtsprechung der Mitgliedstaaten. Ob die EU-Cookie-Richtlinie bereits in deutsches Recht umgesetzt worden ist, wird derzeit noch diskutiert. Es gibt Äußerungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die darauf hinauslaufen, die Umsetzung sei bereits erfolgt. Eine Studie der Europäischen Kommission (PDF) lässt dagegen Zweifel aufkommen. Daher befinden sich die Webseitenbetreiber in Deutschland in einer Art von Schwebezustand.

 

Google und die Cookie-Richtlinie

In einer Mail, die Google in dieser Woche an seine AdSense-Publisher versendet hat, fordert das Unternehmen von eben diesen Publishern, entsprechende technische Vorkehrungen auf ihren Webseiten zu treffen, um die Zustimmung zur Verwendung von Cookies von ihren Nutzern einzuholen, und zwar für alle Seiten, die in der EU aufgerufen werden können. Wörtlich heißt es in dieser Mail:

"[...]hiermit möchten wir Sie auf eine neue Richtlinie zur Einholung der Zustimmung der Endnutzer in der EU hinweisen, mit der den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Best Practices Rechnung getragen wird. Diese Richtlinie sieht vor, dass Sie zur Einholung der Zustimmung des Endnutzers verpflichtet sind, wenn Sie Produkte wie Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange einsetzen.[...]"

Google selbst bietet auf seiner Seite cookiechoices.org eine Reihe von Tools an, mit der Webseiten um den Zustimmungsmechanismus für Cookies erweitert werden können. Dabei werden sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Tools genannt. Zu den kostenlosen Tools gehört Cookie Consent, das sich sehr einfach konfigurieren lässt. Zur Erstellung des passenden Cookie-Hinweises kann ein Wizzard verwendet werden, in den alle benötigten Informationen eingegeben werden. Am Ende erhält man einen Javascript-Code, den man in den Head-Bereich des Quellcodes der Webseite einfügen muss. Im Test hat das einwandfrei funktioniert.Cookiechoices: Screenshot

Bild: Google

 

Ähnliches gilt übrigens auch für die Anbieter von Apps - auch sie werden von Google aufgefordert, entsprechende Maßnahmen treffen, um den Anforderungen der EU-Richtlinie zu genügen.

 

Fazit

Ob es in Deutschland bereits jetzt zwingend erforderlich ist, die Zustimmung der Webseitenbesucher zur Verwendung von Cookies einzuholen, müssen Juristen oder Politiker bewerten. Es ist wahrscheinlich, dass es, wenn es nicht bereits jetzt der Fall ist, wohl früher oder später geschehen wird. Google geht hier einen Schritt voran, in dem es von seinen Publishern die Umsetzung der Cookie-Richtlinie verlangt. Technisch gesehen ist das kein großer Aufwand. Dennoch ist es ratsam, sich vor der technischen Umsetzung und auch bezüglich der Frage, ob man diese jetzt schon angehen sollte, juristischen Rat einzuholen.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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