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Nun beschlossen: Das Leistungsschutzrecht kommt.

Christian Kunz
21. März 2013
Zuletzt aktualisiert: 27. August 2013

Der deutsche BundesratDas umstrittene Leistungsschutzrecht wird kommen - das steht nun fest. Der Grund dafür ist, dass eine Mehrheit im Bundesrat zu dem Zweck, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, nicht zustande kommt. Dies liegt ausgerechnet an NRW, das von einer rot-grünen Koalition regiert wird.

 

Umstrittenes Gesetz

Lange Zeit war gestritten und diskutiert worden, bis das Leistungsschutzrecht schließlich in einer überarbeiteten Fassung vom Bundestag verabschiedet wurde. Gegner des Gesetzes hatten ihre Hoffunung nun auf den Bundesrat gerichtet, in dem Rot-Grün eine Mehrheit hat. Wie sich aber heute herausstellte, wird es zu keiner Aufschiebung kommen. Das Bundesland NRW mit seiner rot-grünen Regierung leht es ab, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Dies erklärte die Landesministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, Angelika Schwall-Düren (SPD). Wie die Süddeutsche auf ihrer Online-Ausgabe berichtet, räumte Schwall-Düren zwar handwerkliche Fehler ein. Die Bereitschaft, im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen, sei aber nicht gegeben. Spekuliert wird, ob die starke Medienbranche in NRW Druck ausgeübt und somit diese Haltung herbei geführt hat.

 

Verhinderung wäre wohl möglich gewesen

Beim betreffenden Gesetz handelt es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz. Das bedeutet, dass der Bundesrat zwar einen Verweis an den Vermittlungsausschuss und eine Überarbeitung beschließen kann. Diese Änderungen können jedoch anschließend wieder von der Mehrheit im Bundestag kassiert werden. Doch mittels ihrer Mehrheit im Vermittlungsausschuss hätte die Opposition das Gesetz bis nach der Bundestagswahl im September aufschieben und dann - einen Wahlsieg vorausgesetzt - verwerfen können. Dazu wird es nun nicht kommen. Auf eine detaillierte Begründung darf man gespannt sein.

 

Christian Kunz

Von Christian Kunz

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