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Recht auf VergessenEine aktuelle Untersuchung zeigt: Löschanträge an Google und Bing, die im Namen des Rechts auf Vergessen gestellt werden, haben je nach Webseitenart unterschiedliche Erfolgschancen. Die geringsten Erfolgsaussichten gibt es bei Wikipedia und bei Pressewebseiten. Und: Ein Viertel der Anträge bezieht sich auf Treffer jenseits der dritten Suchergebnisseite.

Das Unternehmen Reputation VIP betreibt die Webseite forget.me, auf der Dienstleistungen zu Löschanträgen rund um das Recht auf Vergessen angeboten werden. Reputation VIP hat jetzt eine Erhebung auf Basis der letzten drei Monate in Frankreich, Großbritannien und Deutschland durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass mehr als die Hälfte aller Löschanträge abgelehnt werden.

 

Erfolgsquote je nach Seitenart unterschiedlich

Löschanträge im Rahmen des Rechts auf Vergessen haben je nach Webseitenart unterschiedliche Erfolgschancen. Aus den Ergebnissen der Studie geht beispielsweise hervor, dass Löschanträge, die sich auf Verzeichnisse und ähnliche Seiten beziehen, in 72 Prozent aller Fälle erfolgreich sind (28 Prozent Ablehnungen). Ganz anders sieht es bei Seiten aus Wikipedia aus: Hier beträgt die Erfolgsquote null Prozent - es wurden also alle Anträge aus der untersuchten Menge abgelehnt. Ähnlich schlechte Karten hat man bei Pressewebseiten (93 Prozent Ablehnungen). Es scheint, dass Google diesen Seiten mehr Vertrauen entgegenbringt.Recht auf Vergessen: unterschiedliche Erfolgschancen je nach SeitenartDie unterschiedliche Erfolgsquote der Löschanträge spiegelt sich auch im Anteil der Seitenarten unter den entfernten URLs wider: Verzeichnisse liegen mit 10,1 Prozent vorne, gefolgt von sozialen Netzwerken mit 8,4 Prozent, Blogs mit 1,2 Prozent und Pressewebseiten mit 0,3 Prozent. Alle übrigen Seitenarten zusammen bringen es auf 18,1 Prozent.nSieht man sich einzelne Presseseiten und ihren Anteil an erfolgreich gestellten Löschanträgen näher an, zeigt sich ein relativ gleichmäßig verteiltes Feld:Recht auf Vergessen: einzelne Presseseiten und ihr Anteil unter den gelöschten URLs

 

Nicht nur die Top-Ergebnisse sind betroffen

Vielleicht mit die interessanteste Erkenntnis aus der Untersuchng ist die, dass sich zwar die meisten Löschanträge auf Ergebnisse der ersten Ergebnisseite beziehen, dass aber immer noch 25 Prozent, also ein Viertel der Löschanträge, für solche Suchergebnisse gestellt werden, die ab der vierten SERP und dahinter erscheinen. Die Antragsteller scheinen die Ergebnislisten also sehr genau und umfassend zu studieren, um Löschkandidaten ausfindig zu machen.Recht auf Vergessen: Anteile von Löschanträgen nach Suchergebnisseiten

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind Suchmaschinen unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, einzelne Suchergebnisse nicht mehr auszuspielen. Dies hat zu einer inzwischen sehr großen Zahl an Löschanträgen geführt.

 

Bild © Feng Yu - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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