Google ist gemäß der geltenden Definition in der Europäischen Union keine Suchmaschine. Dazu fehlen einige Eigenschaften. Allerdings dürfte es schwierig werden, die EU-Definition überhaupt zu erreichen.
Wer hätte das gedacht? Google ist keine Suchmaschine, zumindest nicht, wenn es nach der derzeit geltenden Definition der Europäischen Union geht. Das betrifft übrigens auch andere Suchmaschinen wie Bing, DuckDuckGo und weitere.
Um als Suchmaschine zu gelten, müsste Google prinzipiell alle Webseiten im Netz durchsuchbar machen. Dazu gehören auch Seiten aus dem Dark Web (Tor) sowie Seiten, die per robots.txt gesperrt sind. Auch der Umstand, dass Google bestimmte Inhalte ausblendet, um dem sogenannten Recht auf Vergessen zu entsprechen, verhindert die Qualifikation als Suchmaschine.
Glücklicherweise gibt es eine recht genaue Definition dessen, was in den Augen der EU eine Suchmaschine ist. Diese Definition kann auf Seite 13 des "Interinstitutional File 2013/0027 (COD) - PDF" auf Seite 13 nachgelesen werden:
"Online search engine’ is a digital service that allows users to perform searches of in principle all websites or a geographical subset thereof, websites in a particular language on the basis of a query on any subject in the form of a keyword, phrase or other input; and returns links in which information related to the requested content can be found."
Google und die anderen "Suchmaschinen" haben also noch einiges an Arbeit vor sich, um von der EU als solche anerkannt zu werden.
Titelbild "© European Union 2016 - European Parliament".
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