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LeistungsschutzrechtWie es aussieht, rechnet man bei der Verwertungsgemeinschaft der Verlage (VG Media), einer der Hauptwidersacher Googles im Streit um das Leistungsschutzrecht, nicht mehr mit einem Erfolg. Grund dafür sind unter anderem Bedingungen, die Google angeblich denjenigen Verlagen stelle, die weiterhin vollständig in den Suchergebnissen gelistet sein wollen.

Im Streit um das Leistungschutzrecht zeichnet sich ein Sieg Googles ab. Das zeigt sich an verschiedenen aktuellen Äußerungen, die von Seiten der VG Media zu diesem Thema getätigt wurden. Wie golem.de berichtet, heißt es in einem Schreiben der Verwertungsgesellschaft an das Bundeskartellamt, wegen der von Google an die Verlage gestellten Forderungen

"werden voraussichtlich auch die Presseverleger, die der VG Media ihre Rechte übertragen haben, dem wirtschaftlichen Druck nicht standhalten können".

 Google hatte angekündigt, die Snippets der Verlage, die sich zur VG Media zusammengeschlossen haben, zu kürzen und nur noch Titel und Link anzuzeigen. Und bereits im August musste die VG Media eine Niederlage einstecken, als das Bundeskartellamt eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft abgewiesen hatte. Damals ging es um Googles Androhung, Ergebnisse der Verlage aus der VG Media notfalls aus den Suchergebnissen auszuschließen. Google sei nicht zum Kauf der Verlagsinhalte verpflichtet, hießt es in der Stellungnahme des Bundeskartellamts.

 

Googles Bedingungen an die Verlage

Die Bedingungen Googles, um die es hier geht, enthalten folgende Punkte:

Die Verlage sollen "ausdrücklich und unzweifelhaft" bestätigen, dass

  1. Sie in die Anzeige von Snippets und Vorschaublidern in unseren (Google, Anm. d. Red.) Diensten einwilligen,
  2. weder Sie noch eine Treuhänderin von Ihnen eine Vergütung für diese Anzeige verlangen und
  3. Sie über alle Rechte verfügen, um eine solche Einwilligung wirksam zu erklären.

Die aus Sicht der VG Media erzwungene Einwilligung in die kostenlose Nutzung der Verlagsinhalte durch Google werde, so befürchtet die Verwertungsgesellschaft, zu einer Kündigung der Wahrnehmung der Rechte durch die VG Media führen.

 

VG Media: "Keine Absichten, eine Zwangsnutzung durchzusetzen"

Die Verleger hätten jedoch nach Aussage der VG Media nicht die Absicht und auch nicht das Recht, eine Zwangsnutzung ihrer Inhalte durchzusetzen. Teile ihrer früheren Argumentation laufen aber faktisch genau auf eine solche Zwangsnutzung hinaus, denn einerseits möchte man gerne mit vollständigen Snippets gelistet sein und andererseits dafür auch noch bezahlt werden.

Der nächste Argumentationsversuch der VG Media versucht, sich auf eine mögliche Ungleichbehandlung der Verlage durch Google zu beziehen: Google sei ein Monopolist und dürfe daher bei der Darstellung der Verlagsinhalte keine Unterschiede machen. Genau diese unterstellte Monopolsituation hatte aber Googles CEO Eric Schmidt gerade erst wieder bestritten, denn die Verlage erhielten einen großen Teil ihres Traffics nicht über Google, sondern per Direktaufruf.

 

Sigmar Gabriel verteidigt die Verlage

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel stellt sich im Konflikt hinter die Verlage. Auch er folgt der Argumentation, Google sei ein Monopolist. Folglich seien die Verlage gezwungen, auf Googles Bedingungen einzugehen. Google entgegnet diesem Argument stets, dass die Verlage von der Listung in Google profitieren würden - in Form zusätzlichen Traffics.

In der VG Media sind mehrere deutsche private Fernseh- und Radiosender sowie zahlreiche digitale verlegerische Angebote zusammengeschlossen. Dazu gehören unter anderem Burda, Funke und Axel Springer.

 

Bild (C) Marco2811 - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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