Das Landgericht Berlin hat in einem Entschluss vom 14.03.2011 festgestellt, dass die Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook auf der eigenen Website nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Vorausgegangen war die Klage eines Onlinehändlers gegen einen Konkurrenten, der den Button ohne entsprechende Datenschutzhinweise eingebunden hatte.