KI-Content: Google verschärft Spam-Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte
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Google hat seine Spam-Richtlinien erweitert und empfiehlt, nutzergenerierte Inhalte nur dann indexieren zu lassen, wenn sie für die Suche bestimmt sind. Der Grund dafür dürfte die stark wachsende Menge von KI-Inhalten sein, die sich einfach und ohne großen Aufwand erzeugen lassen.
Google hat ein Problem: Die Menge der Inhalte im Web wächst exponentiell - ohne dass der Informationsgehalt oder der Mehrwert entsprechend zunimmt. Der Grund: Per KI kann heute jeder Texte, Bilder, Videos oder komplette Websites in Minuten erzeugen und online stellen. Damit werden die Inhalte im Web mehr und mehr verwässert.
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Viele der per KI erzeugten Inhalte bringen für die Suche keinen Mehrwert, weil sie gar nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, sondern für persönliche Zwecke erstellt wurden. Ein aktuelles Beispiel ist ChatGPT Sites: Damit kann man im Handumdrehen Websites oder Apps erzeugen, zum Beispiel einen persönlichen Assistenten, einen Sprachkurs oder einen Terminplaner. Wenn solche Inhalte indexiert werden und in der Suche landen, können sie die Qualität der Ergebnisse mindern.
Google hat dementsprechend seine Richtlinien für User Generated Spam angepasst. Dort wird jetzt darauf hingewiesen, dass nur solche Inhalte indexierbar sein sollten, die auch für die Suche bestimmt sind. Dort heißt es in einem Hinweis an die Anbieter von Diensten, die User Generated Content ermöglichen: "Wenn Ihr Dienst das Erstellen von Seiten, Outputs oder interaktiven Tools ermöglicht, die sich teilen lassen, überlegen Sie, ob diese Inhalte von Suchmaschinen gefunden werden sollten oder nur von Personen, die den Link besitzen. Wenn Seiten für das direkte Teilen, die Zusammenarbeit oder als Hilfsmittel gedacht sind und nicht dazu gedacht sind, in der öffentlichen Suche gefunden zu werden, sollte "noindex" verwendet oder das Crawlen per robots.txt blockiert werden.

Google empfiehlt außerdem, die Website oder Subdomain in der Google Search Console anzumelden, um Warnungen per Mail zu erhalten, falls Google eine manuelle Maßnahme gegen die Website verhängt oder Sicherheitsprobleme erkennt. Auch sollte man den Indexierungsbericht und den Leistungsbericht auf unerwartete Ausschläge prüfen, was die Zahl indexierter Seiten, Impressionen oder Suchanfragen angeht, die nicht dem Zweck der Website entsprechen. Empfohlen wird auch, Benachrichtigungen einzurichten für Anomalien wie einen plötzlichen Anstieg neu erstellter Seiten oder einer kleinen Anzahl von Nutzern, die eine große Anzahl von indexierbaren URLs erzeugen.
Google hat diese Änderungen nach eigener Aussage vorgenommen, um den Betreibern von Plattformen dabei zu helfen, Inhalte, die nicht dazu geeignet sind, aus der Suche herauszuhalten und Spam frühzeitig zu erkennen.

Von Christian Kunz
SEO-Experte.
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