EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Google wegen KI-Datennutzung
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Google eingeleitet, um zu prüfen, ob das Unternehmen durch die Nutzung von Online-Inhalten für seine KI gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat.
Im Fokus der Ermittlungen steht laut Pressemitteilung der EU-Kommission die Frage, ob Google den Wettbewerb verzerrt, indem es Web-Publishern und Content-Erstellern unfaire Bedingungen auferlegt oder sich selbst privilegierten Zugang zu Inhalten verschafft, wodurch Entwickler konkurrierender KI-Modelle benachteiligt würden.
SEO-Beratung: Wir sind Ihre Experten
Wir bringen gemeinsam Ihre Website nach vorne. Profitieren Sie von jahrelanger SEO-Erfahrung.
Die Untersuchung birgt gleich mehrfach Brisanz: Es könnte die Position von Content Creators gegenüber Google in der EU, in der Folge aber auch weltweit verbessern. Eine mögliche Entscheidung gegen Google hätte Signalwirkung auch für andere Regionen weltweit, und das auch gegenüber anderen KI-Unternehmen wie OpenAI oder Meta. Zudem könnten sich in der Folge die politischen Konflikte zwischen der EU und den USA verschärfen.
Die Bedenken der Kommission gliedern sich in zwei Hauptbereiche: Zum einen geht es um die Inhalte von Web-Publishern, die Google für seine generativen KI-Dienste wie die AI Overviews und den AI Mode auf den Suchergebnisseiten nutzt. Die Kommission vermutet, dass diese Nutzung ohne angemessene Vergütung erfolgt und Publishern keine Möglichkeit geboten werde, der Verwendung ihrer Inhalte zu widersprechen, ohne den Zugang zur Google-Suche zu verlieren. Da viele Publisher für ihren Nutzer-Traffic auf die Google-Suche angewiesen sind, können sie es nicht riskieren, diesen Zugang zu verlieren.
Zum anderen untersuchen die Wettbewerbshüter die Praktiken auf der Videoplattform YouTube. Content-Ersteller sind dort verpflichtet, Google die Erlaubnis zur Nutzung ihrer Daten zu erteilen. Dazu gehört auch das Training generativer KI-Modelle. Nutzer werden dafür nicht vergütet. Es ist ihnen nicht möglich, Inhalte auf YouTube hochzuladen, ohne Google diese Nutzungsrechte einzuräumen. Gleichzeitig verhindern die Richtlinien von YouTube, dass konkurrierende KI-Entwickler diese Inhalte nutzen, um ihre eigenen Modelle zu trainieren.
Sollten sich diese Praktiken bestätigen, könnten sie einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen, der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, betonte in diesem Zusammenhang, dass der durch KI ermöglichte Fortschritt „nicht auf Kosten der Prinzipien gehen darf, die das Herzstück unserer Gesellschaften bilden“.
Die Kommission wird die Untersuchung nun vorrangig durchführen, wobei die Verfahrenseröffnung das Ergebnis noch nicht vorwegnimmt. Eine gesetzliche Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht; die Dauer hängt von der Komplexität des Falles und der Kooperation der beteiligten Unternehmen ab.
Man darf gespannt sein, wie sich das Verfahren gegen Google entwickeln wird. Für Google und andere KI-Unternehmen wird es sicherlich wegweisenden Charakter haben und mit entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsmodelle vieler Content Creators und Publisher haben.

























