Bilder, die gegen Hotlinking geschützt sind, werden unter Umständen in der Google Bildersuche nicht angezeigt. Das ist zum Beispiel bei der Verwendung eines Content Delivery Networks zu berücksichtigen.
Beim Hotlinking von Bildern werden die Bilder-URLs einer Webseite in eine externe Webseite übertragen. Wenn die externe Webseite aufgerufen wird, werden die Bilder vom Originalserver geladen. Das kann dort zu unerwünschtem Traffic führen.
Aus diesem Grund schützen manche Webmaster ihre Bilder vor Hotlinking. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel, wenn ein Content Delivery Network (CDN) genutzt wird. Bei vielen CDNs wird ein Hotlinking-Schutz als Option angeboten.
Das kann aber dazu führen, dass die betreffenden Bilder nicht mehr in der Google Bildersuche auftauchen. So war es auch in einem Fall, den ein Webmaster per Twitter geschildert hat. Er hatte im Cloudflare-CDN den Hotlinking-Schutz aktiviert und war anschließend von Google auf eine Differenz zwischen der Bildersuche und den Inhalten seiner Webseite hingewiesen worden.
Johannes Müller antwortete, wenn Bilder nicht in der Bildersuche angezeigt werden könnten, weil dies von der Webseite aus nicht erlaubt sei, ergebe es keinen Sinn, sie in die Bildersuche aufzunehmen. Dies sei nicht hilfreich:
Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, den Schutz gegen Hotlinking einzurichten und Google dennoch den Zugriff auf die Bilder einer Website zu erlauben. Dazu muss die htaccess-Datei des Servers entsprechend bearbeitet werden:
Im Beispiel werden die URLs von Bildern beim Aufruf umgeschrieben - mit Ausnahme der Domain, von der sie stammen, und mit Ausnahme von google.com. Möchte man auch Bing und andere Suchmaschinen unterstützen, müssen die betreffenden URLs natürlich ergänzt werden.
Titelbild: Copyright RS-Studios - Fotolia.com