Wenn Google gegen eine Website eine manuelle Maßnahme wegen Thin Contents verhängt, dann sollte man nicht nur auf die betreffende Website blicken. Betreibt man nämlich viele Websites mit sehr ähnlichen Inhalten, so kann dies ein Grund für eine solche manuelle Maßnahme sein.
Eine manuelle Maßnahme aufgrund von Thin Content kann möglicherweise Ursachen haben, die über die Website hinausgehen, gegen die Google die Maßnahme verhängt hat. Gibt es viele ähnliche Websites desselben Betreibers, so kann dies eine solche manuelle Maßnahme auslösen.
In den Google Search Central SEO Office Hours vom 4. Dezember ging es um den Fall einer finnischen Website, gegen die eine manuelle Maßnahme wegen Thin Contents verhängt worden war. Danach sei eine komplette Überarbeitung der Website erfolgt, allerdings ohne Erfolg. Die manuelle Maßnahme blieb bestehen.
John Müller erklärte, er habe festgestellt, dass es neben der betreffenden Website eine Reihe weiterer Websites mit ähnlichen Inhalten gebe, die auf dieselben Keywords abzielen, was den Eindruck von Doorway Pages vermitteln könne.
Dies wiederum könne das Google Webspam Team auf den Plan rufen. In solchen Fälle sei es möglich, dass das Aufräumen einer Website nicht genüge. Die Sorge des Webspam Teams könne hier sein, dass die Inhalte der betroffenen Website auf die jeweils anderen Websites übertragen würden. Daher sollte man sich bei solchen manuellen Maßnahmen auch immer die anderen Websites ansehen und dies beim Stellen eines Reconsideration Requests auch angeben.
Das zeigt einmal mehr, dass Google Websites eines Betreibers nicht isoliert betrachtet, sondern auch mögliche Verbindungen einbezieht. Das kann zum Beispiel auch dann kritisch werden, wenn zu viele eigene Websites per Footer-Links miteinander verbunden werden.
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