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GoogleplexWer Blogger dafür bezahlt, dass sie Beiträge mit Links ohne 'Nofollow' oder 'Sponsored'-Kennzeichnung erstellen, verstößt gegen Googles Webmaster-Richtlinien. Und Google erklärt, im Erkennen solcher Links erfahren zu sein.

Wenig überraschend, aber dennoch erwähnenswert, ist eine Antwort von John Müller aus den Google Search Central SEO Office Hours vom 15. Januar. Darin hatte ein Teilnehmer gefragt, ob es gegen Googles Webmaster-Richtlinien verstoße, Blogger für das Erstellen von Beiträgen mit "Dofollow"-Links zu bezahlen. Damit sind Links gemeint, die keine "Nofollow"-, "Sponsored"- oder "Ugc"-Kennzeichnung besitzen, also PageRank übertragen können. Ein "Dofollow"-Attribut gibt es nicht.

John Müller erklärte, die kurze Antwort sei schlicht, dass dies gegen Googles Webmaster-Richtlinien verstoße. Wenn man für Artikel mit Links bezahle, dann bezahle man für Links.

Allerdings sei es völlig in Ordnung, für Beiträge mit "Nofollow"- oder "Sponsored"-Links zu bezahlen, um einer Website Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dies übertrage zwar keinen Wert auf die Website, doch helfe es den Nutzern, die Inhalte zu finden. Und dies könne indirekt die Inhalte und die Website fördern.

Doch wie kann Google erkennen, ob für das Setzen von Links bezahlt wurde? Auf diese Frage antwortete John Müller per Twitter schlicht mit: "Wir sind auf diesem Gebiet keine Neulinge."

 

Google ist laut eigener Aussage erfahren im Erkennen bezahlter Backlinks

 

Google verfügt sehr wahrscheinlich über umfangreiche Datenbestände zu Websites, die Links verkaufen. Allerdings dürfte es für Google tatsächlich nicht ohne Weiteres möglich sein, den Kauf bzw. den Verkauf eines Links von einer Website zu erkennen, von der bisher noch keine Links verkauft wurden, insbesondere dann, wenn es sich dabei um etablierte und anerkannte Websites handelt.

Es sei jedoch davor gewarnt, Google an dieser Stelle zu unterschätzen. Wenn Google gekaufte Links erkennt, werden diese im günstigsten Fall ignoriert - wenn es schlecht läuft, droht eine manuelle Maßnahme, die sowohl den Käufer als auch den Verkäufer von Links betreffen kann.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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