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XML-Sitemap

Normalerweise gelten Sitemaps nur für URLs, die sich unterhalb des Verzeichnisses befinden, in dem die Sitemap liegt. Es gibt aber zwei Möglichkeiten, dies zu erweitern.

 


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Der Gültigkeistbereich einer XML-Sitemap ist laut Definition auf URLs beschränkt. die sich unterhalb des Verzeichnisses befinden, in welchem die Sitemap liegt. Auf Googles Hilfeseite zu XML-Sitemaps steht dazu folgendes:

Eine Sitemap kann an einer beliebigen Stelle auf deiner Website veröffentlicht werden, sie wirkt sich jedoch immer nur auf untergeordnete Elemente des übergeordneten Verzeichnisses aus, in dem sie steht. Daher wirkt sich eine Sitemap, die im Stammverzeichnis der Website veröffentlicht wird, auf alle Dateien der Website aus. Wir empfehlen dir, deine Sitemaps dort zu veröffentlichen.

Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Sitemap, die sich im Verzeichnis example.com/bilder befindet, keine Auswirkungen auf URLs im Verzeichnis example.com/media hat.

Allerdings gilt diese Einschränkung nicht, wenn mindestens eine dieser beiden Bedingungen erfüllt ist:

  • die fraglichen anderen Bereiche sind ebenfalls vom selben Nutzer per Google Search Console verifiziert
  • die Sitemap wird per robots.txt referenziert.

John Müller schrieb dazu auf Twitter, beides würde funktionieren. Es gehe lediglich darum, die Verwendung von URLs in einer Sitemap auszuschließen, die sich nicht unter der Kontrolle des Nutzers befinden:

If you have the other section verified too, it'll work as well. Similarly if you submit with robots.txt (where you show you control the whole host). The idea is a sitemap wouldn't use URLs that are out of the submitter's 'control.'

 

Google: Sitemap gilt auch für Bereiche, die man per Search Console verifiziert hat

 

Müller antwortete damit auf die Anfrage des SEOs Valentin Pletzer, der den oben beschriebenen Gültigkeitsbereich von Sitemaps laut sitemaps.org genannt hatte.

Es ist also völlig in Ordnung, eine XML-Sitemap in einem Unterverzeichnis anzusiedeln und auch URLs aus anderen Verzeichnissen aufzulisten, sofern man selbst die Kontrolle über diese Verzeichnisse nachweisen kann.

 

Titelbild: Copyright teguhjatipras - stock.adobe.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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