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Google könnte gezwungen werden, einem Konkurrenten Einblicke in seine Suche-Algorithmen zu gewähren. In einer Klage gegen Google geht es um freien und fairen Wettbewerb und eine angebliche Bevorzugung von YouTube in den Suchergebnissen von Google.


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Ein Bundesgericht in Californien hat am Freitag vergangener Woche Googles Antrag auf Abweisen einer Klage abgelehnt, in welcher dem Unternehmen vorgeworfen wird, Kartellgesetze des Bundes zu verletzen und einen fairen Wettbewerb mit YouTube zu vereiteln. Die Klage war im Jahr 2021 von Rumble eingereicht worden, einem Konkurrenten von Google, der auf freie Meinungsäußerung setzt.


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Rumble konnte in den letzten Jahren ein starkes Wachstum verzeichnen. Mit 42 Millionen aktiven Nutzern im ersten Quartal 2022 lag das Wachstum gegenüber dem vorherigen Quartal bei etwa 22 Prozent. Auch das User Engagement bei Rumble ist bemerkenswert: Im ersten Quartal 2022 betrachteten die Nutzer der Plattform Videos mit einer Gesamtdauer von 10,5 Milliarden Minuten pro Monat.

 

Missbraucht Google seine Algorithmen zur Bevorzugung von YouTube in der Suche?

Der zentrale Vorwurf von Rumble lautet, Google missbrauche seine monopolartige Stellung im Feld der Suchmaschinen, um seine Wettbewerber zu schwächen. Die Klage soll einen freien und fairen Wettbewerb ermöglichen, so dass die Öffentlichkeit nicht gezwungen ist, YouTube zu verwenden, sondern sich frei zwischen Googles Diensten und seinen Wettbewerbern entscheiden kann. Derzeit missbrauche Google seine Marktmacht unter den Suchmaschinen und behindere einen freien Wettbewerb, indem die Algorithmen der Suche so manipuliert würden, dass die Wettbewerber von YouTube nicht in den Suchergebnissen erscheinen.

 

Google könnte zur Offenlegung von Algorithmen gezwungen werden

Weil Googles Einspruch gegen die Klage abgewiesen wurde, kann sie nun in die nächste Phase eintreten, die sogenannte "Discovery Stage". In dieser Phase kann eine Partei Zugang zu wichtigen Dokumenten von der anderen Partei anfordern, die für die Klage relevant sind. Dazu könnten im konkreten Fall auch Dokumente gehören, aus denen ersichtlich wird, ob und, falls ja, wie Google Algorithmen anwendet, um die Suchergebnisse im eigenen Sinne zu manipulieren. Auch könnte daraus hervorgehen, welche Bedingungen Google an andere Unternehmen stellt, die von Google anbhängig sind, um prominent auf YouTube zu erscheinen.

Von Google gibt es bisher noch keine Stellungnahme zur abgewiesenen Beschwerde. Sollte das Unternehmen jedoch tatsächlich gezwungen werden, Details über seine Suche-Algorithmen preiszugeben, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang diese Details an die Öffentlichkeit gelangen werden.

Google wird sicherlich alles unternehmen, damit es nicht dazu kommen wird.


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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