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PatentIrgendwie liegt es ja nahe, den Medienkonsum der Nutzer in die Bewertung von Suchergebnissen einfließen zu lassen. Ein neues Patent von Google zielt genau darauf ab: Das aktuelle Fernsehprogramm beeinflusst die Suchanfragen und die Suchergebnisse. Müssen wir uns (noch mehr) Sorgen um unsere Privatsphäre machen?

Das Patent, das die Einbeziehung aktueller Fernsehsendungen in die Suche beschreibt, wurde vorgestern, also am 16. September erteilt. Wie so oft bei neuen Google-Patenten war es auch dieses Mal der Blogger Bill Slawski, der als erstes darüber berichtet hat. Im Prinzip geht es um den Abgleich von Suchanfragen mit dem gerade aktuellen Fernseprogramm. Wenn zum Zeitpunkt einer Suche gerade eine Sendung läuft, die in Bezug zu dieser Suchanfrage steht, können sowohl die Suchanfrage als auch die Suchergebnisse so modifiziert werden, dass eine Relevanz zur Sendung besteht.

Ein Beispiel: Jemand sucht nach dem Begriff "Nordsee". Zufällig läuft gerade auf dem NDR eine Dokumentation über die Insel Borkum. Google erkennt den inhaltlichen Bezug und reichert die Suchanfrage so an, dass auch "Borkum" enthalten ist - und liefert die passenden Ergebnisse dazu. Schematisch läuft das so ab:

  1. Eine Suchanfrage wird eingegeben.
  2. Auf Basis dieser Suchanfrage wird das Fernsehprogramm ermittelt, das in der Nähe des Geräts abgespielt wird (auf dem die Suche ausgeführt wird, Anm. d. Verfassers).
    • - Die Suchanfrage wird gemäß dem ermittelten TV-Programm angepasst.
    • - Datenbankabfrage nach Informationen mit Relevanz zum TV-Programm.
    • - Ermitteln zusätzlicher Suchbegriffe, die zur ursprünglichen Suchabfrage und zum TV-Programm passen
    • - Hinzufügen dieser zusätzlichen Suchbegriffe
  3. Ausführen der Suche
  4. Ergebnisse

 

Sorgen um Privatsphäre berechtigt?

Viele werden sich um ihre Privatsphäre sorgen, wenn sie vom neuen Patent lesen. Dabei ist die Idee nicht neu: Bereits im Jahr 2007 wurde ein Patent bekannt, das beschreibt, wie Google durch die Auswertung von Umgebungsgeräuschen das eingeschaltete Fernsehprogramm nutzen kann, um dieses für die Berechnung von Suchergebnissen zu verwenden. Dazu genügt bereits das Mikrofon des Smartphones oder Tablets.
Das aktuelle Patent zielt wohl in eine andere Richtung und versucht lediglich, durch den Zugriff auf Datenbanken einen Bezug zwischen Suche und TV herzustellen. Allerdings macht hier der Teilsatz "Personen, die sich in der Nähe zu einem Fernsehgerät befinden [...]" ein wenig stutzig. Was genau Google damit meint, bleibt unklar.

Das Einbeziehen von Kontextinformationen ist schon lange ein Bestandteil der Suchergebnisberechnung. Neben dem Standort, dem verwendeten Gerät und früheren Suchanfragen bietet sich auch die Nutzung anderer Medien als Faktor an. Da das Fernsehen nach wie vor zu den am häufigsten genutzten Medien gehört, ist es nur konsequent, dass sich Google auch diese Quelle zunutze machen will. Wer sich um seine Privatsphäre Sorgen macht, hat jetzt nicht mehr Anlass dazu als zuvor. Zur Wahrung der Privatsphäre gibt es ganz andere Möglichkeiten wie etwa den Verzicht auf Smartphones oder die Wahl einer Suchmaschine, die sich weniger für die Gewohnheiten ihrer Nutzer interessiert.

Siehe dazu auch den Beitrag auf SEO-united.de

 

Bild © aurora - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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