Das US-Justizministerium hat seine Forderungen nach Zerschlagung von Google konkretisiert. Gefordert werden die Aufgabe von Chrome und möglicherweise auch von Android. Google soll außerdem seinen Suche-Index für Konkurrenten bereitstellen und Apple keine Anreize mehr ür die Verwendung von Google als Standard-Suchmaschine geben.
Wie zuletzt berichtet droht Google der Verlust seines Chrome-Browsers. Das US-Justizministerium hat jetzt seine Forderungen konkretisiert. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass Google nicht nur zum Verkauf von Chrome an einen vorher bestimmten Käufer gezwungen werden soll, sondern dass Google möglicherweise auch auf die Entwicklung eines neuen Browsers für einen festgelegten Zeitraum verzichten muss:
Möglicherweise noch gravierender für Google könnte die Forderung sein, den eigenen Suche-Index für Wettbewerber bereitzustellen. Das gilt auch für Inhalte aus anderen Google Diensten wie YouTube, die über den Google Index geliefert werden.
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Dabei muss der Zugriff für die Wettbewerber genauso schnell funktionieren wie durch Google selbst.
Für das Betriebssystem Android soll Google die Wahl haben: Entweder, Google verkauft Android, oder Google entscheidet sich dafür, bestimmte Regeln beim Umgang mit Android enzuhalten. Sollte Google diese Regeln nicht befolgen, kann das Unternehmen zum Verkauf gezwungen werden. Zu den Regeln gehört zum Beispiel, dass Google den Zugang anderer Suchmaschinen nicht per Android erschweren darf.
Google darf der Forderung des US-Justizministeriums nach Apple keine Anreize mehr bieten, die Apple davon abhalten, selbst als Akteur auf dem Suche-Markt tätig zu werden.
Google soll es außerdem untersagt werden, andere Hersteller mit Anreizen zum Einrichten von Google als Standard-Suchmaschine zu bewegen:
Die Forderungen des US-Justizministeriums sind in diesem Dokument (PDF) nachzulesen.
Google hat das Vorgehen der US-Justiz in scharfer Form kritisiert und spricht von einer radikalen Agenda. Google kann seine eigenen Forderungen und Vorschläge bis zum 20. Dezember bei Gericht einreichen. Die Verhandlung findet dann zwischen dem 22. April und dem 2. Mai 2025 statt. Eine Entscheidung wird frühestens im August des nächsten Jahres erwartet.