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Google Holzwand

Google hat FAQs zu Site Reputation Abuse und Third Party Content veröffentlicht. Nicht alles, was von Drittanbietern stammt, verstößt gegen die Richtlinien. Vorsicht ist auf jeden Fall beim Umzug von betreffenden Inhalten geboten, nachdem eine Manuelle Maßnahme verhängt wurde.


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In den letzten Wochen hatte Google gehäuft Manuelle Maßnahmen gegen Websites verhängt, die gegen die sogenannte Site Reputation Abuse Policy verstoßen. Dabei geht es um Inhalte von Drittanbietern, die auf etablierten Websites veröffentlicht werden, um von deren Rankingsignalen zu profitieren.

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Zu dieser Richtlinie gab es immer wieder Fragen und Verwirrung. Google hat deshalb jetzt eine Liste von FAQs veröffentlicht (derzeit nur in der englischsprachigen Version des Dokuments verfügbar). Dabei wird deutlich: Inhalte von Drittanbietern und auch Affiliate Content können in bestimmten Fällen ok sein. Aufpassen sollte man dagegen, wenn gegen eine Website bereits eine Manuelle Maßnahme verhängt wurde und man versucht, durch das Umziehen der Inhalte diese Maßnahme zu umgehen. Wählt man hier das falsche Ziel, kann Google noch härter gegen die betreffende Website durchgreifen.

Hier sind die neuen FAQs zu Third Party Content und Site Reputation Abuse:

Was ist Third Party Content?

Was ist Third Party Content sind Inhalte, die von jemand anderem als der Gastgeberseite erstellt wurde. Beispiele für solche Instanzen sind Benutzer der Seite, Freelancer, White-Label-Dienste, Inhalte von Personen, die nicht direkt von der Gastgeberseite angestellt sind, sowie weitere Beispiele, die in der Richtlinie zur Seitenreputation aufgeführt sind.

Verstößt alleine die Nutzung von Third Party Content gegen die Site Reputation Abuse Policy?

Nein, das Bestehen von Third Party Content alleine stellt keinen Verstoß gegen die Site Reputation Abuse Policy dar. Es liegt nur dann ein Verstoß vor, wenn die Inhalte veröffentlicht werden, um die Rankings der Suche zu manipulieren, indem sie die Ranking-Signale der Gastgeberseite ausnutzen. Unsere Richtlinieseite enthält Beispiele für die Nutzung von Third Party Content, welche die Richtlinie nicht verletzen.

Verstoßen Freelancer-Inhalte gegen die Site Reputation Abuse Policy?

Nein, obwohl Freelancer-Inhalte Drittanbieterinhalte sind, stellen sie allein keinen Verstoß gegen die Site Reputation Abuse Policy dar. Ein Verstoß liegt nur dann vor, wenn zusätzlich versucht wird, Suchrankings zu manipulieren, indem die Ranking-Signale der Gastgeberseite ausgenutzt werden.

Verstoßen Affiliate-Inhalte gegen die Site Reputation Abuse Policy?

Nein, die Richtlinie zielt nicht speziell auf Affiliate-Inhalte ab. In der Dokumentation zur Richtlinie wird darauf hingewiesen, dass ordnungsgemäß gekennzeichnete Affiliate-Links nicht als Missbrauch der Seitenreputation gelten.

Was bedeutet es, Suchrankings zu missbrauchen, indem die Ranking-Signale der Gastgeberseite ausgenutzt werden?

Das geschieht, wenn Third Party Content auf einer etablierten Seite platziert wird, um deren Ranking-Signale — welche die Website hauptsächlich durch ihre eigenen Inhalte erworben hat — auszunutzen, anstatt die Inhalte auf einer separaten Website zu platzieren, die über keine vergleichbaren Signale verfügt.

Bedeutet ein „noindex“ für die Inhalte, dass die manuelle Maßnahme automatisch entfernt wird?

Nein. Sie müssen dennoch auf die manuelle Maßnahme in der Search Console reagieren und erklären, dass die Inhalte auf „noindex“ gesetzt wurden. Wir empfehlen das, anstatt die manuelle Maßnahme weiterhin gegen Ihre Seite bestehen zu lassen.

Wird das Problem der Site Reputation Abuse gelöst, wenn ich Inhalte, die eine manuelle Maßnahme erhalten haben, an einen neuen Ort verschiebe?

Vielleicht, aber das hängt davon ab, wohin Sie die Inhalte verschieben:

Verschieben in ein Unterverzeichnis oder eine Subdomain innerhalb derselben Domain: Das löst das grundlegende Problem nicht und könnte als Versuch gewertet werden, die Spam-Richtlinie zu umgehen, was zu umfangreicheren Maßnahmen gegen Ihre Seite in der Google Suche führen könnte.

Verschieben auf eine andere etablierte Seite: Dies löst das Problem des Missbrauchs der Seitenreputation für die ursprüngliche Website, weil deren Reputation nicht länger missbraucht wird. Allerdings könnte dies ein Problem für die neue Website darstellen, wenn deren eigene Reputation ausgenutzt wird und die Drittanbieter-Natur der Inhalte unverändert bleibt.

Verschieben auf eine neue Domain: Das ist weitaus weniger problematisch, wenn die neue Domain keine etablierte Reputation besitzt und Sie die Spam-Richtlinien einhalten.
Denken Sie daran, dass Sie nach dem Verschieben der Inhalte auch einen Überprüfungsantrag stellen müssen, um die manuelle Maßnahme aufzuheben.

Kann ich nach dem Verschieben von gegen Richtlinien verstoßenden Inhalten von der alten Seite auf die neue Seite umleiten?

Wenn Sie Inhalte verschieben, die eine manuelle Maßnahme erhalten haben, sollten Sie keine Weiterleitungen von der alten auf die neue Seite einrichten, da dies das Problem des Missbrauchs der Seitenreputation erneut hervorrufen könnte.

Kann ich nach dem Verschieben von Inhalten, die gegen die Richtlinien verstoßen, von der alten Seite auf die neue Seite verlinken?

Wenn Sie von der alten auf die neue Seite verlinken, sollten Sie für diese Links auf der alten Seite das Attribut „nofollow“ verwenden.

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