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PenaltyWer wiederholt gegen die Google-Richtlinien verstößt und mehrfach hintereinander erfolgreich Reconsideration Requests einreicht, läuft Gefahr, von Google mit dauerhaften Strafen belegt zu werden.

Der Verstoß gegen die Google-Richtlinien kann zu automatischen oder manuellen Abstrafungen (Penalties) wie einer Abwertung der Rankings bis hin zu einer völligen Entfernung der Webseite aus dem Index führen. Falls eine manuelle Penalty verhängt wurde, zum Beispiel wegen gekaufter Links, hat man die Möglichkeit, einen so genannten Reconsideration Request zu stellen, nachdem man die Ursache der Penalty beseitigt hat. Im günstigsten Fall wird Google die Penalty dann aufheben.

Es gibt jedoch auch einige, die diesen Mechanismus missbrauchen: Nach dem Aufheben der Penalty durch Google wird die zuvor gemachte Umstellung einfach wieder zurückgenommen. Wenn zum Beispiel ein bestimmter Link die Ursache für die Penalty war, dann würde dieser zunächst entfernt oder auf "nofollow" gesetzt und anschließend wieder eingebunden bzw. das "nofollow" wieder entfernt.

Genau gegen diese Wiederholungstäter will Google jetzt härter vorgehen, wie das Unternehmen auf seinem Blog mitteilt. Wenn eine wiederholte Verletzung der Webmaster-Richtlinien mit klarer Spamabsicht erkannt wird, dann kann eine erneute Aufhebung der Penalty erschwert werden:

Such repeated violations may make a successful reconsideration process more difficult to achieve. Especially when the repeated violation is done with a clear intention to spam, further action may be taken on the site.

 

Wer ist von der neuen Strafe betroffen?

Im Grunde kann jeder von Google mit der neuen Strafe belegt werden, der von einer mehrfachen Penalty mit anschließendem Reconsideration Request betroffen ist. Wahrscheinlich ist jedoch, dass vor allem die Anbieter von manipulierten Links in Googles Fadenkreuz sind, denn hier ist die Betrugsabsicht einfacher zu erkennen. Anders sieht es dagegen bei Webseiten aus, auf die manipulierte Backlinks zeigen. Diese Seiten können nämlich genauso Opfer einer Negative SEO-Kampagne sein und würden durch die Abstrafung Googles zu Unrecht mit negativen Konsequenzen belegt werden. Zur genauen Zielgruppe äußert sich Google auf seinem Blog nicht, es wird lediglich von einer Spamabsicht gesprochen.

 

Wie sieht die neue Strafe aus?

Auch dazu gibt Google keine klare Auskunft. Von einer verlängerten Penalty bis hin zu einem endgültigen Ausschluss aus dem Index ist alles möglich. Möglich ist auch, dass Google weitere Eskalationsstufen für die Verhängung der Strafen eingebunden hat. Ob es eine neue Art der Mitteilung an die betroffenen Webmaster gibt, bleibt abzuwarten.

 

Was bedeutet die neue Strafe für die Webmaster und SEOs?

Zunächst einmal: Wer nur einmal gegen die Google-Richtlinien verstößt, muss keine Veränderungen des bisherigen Vorgehens befürchten. Nach der Mitteilung über eine "Manual Action" müssen die Ursachen entfernt und ein Reconsideration Request gestellt werden. Auch das mehrmalige Stellen von Reconsideration Requets für dieselbe Penalty führt nicht zur Eskalation.

Fürchten müssen sich nur diejenigen, die bewusst und mit Absicht den Reconsideration-Mechanismus nutzen, um Google auszutricksen. Diese können aber möglicherweise auch weiterhin von Googles Verhalten profitieren: Wenn die Dauer zwischen einem erfolgreichen Reconsideration Request und dem Entdecken des erneuten Verstoßes lang genug ist, kann es sich dennoch lohnen, die langfristige Penalty zu riskieren. Das ist dann der Fall, wenn die sich durch die zwischenzeitlich besseren Rankings ergebenden Gewinne den Verlust durch die spätere Abstrafung übersteigen.

 

Fazit

Für die meisten Webmaster wird sich nichts ändern. Selbst diejenigen, die einmal gegen die Google-Richtlinien übersteigen, können in gewohnter Weise einen Reconsideration Request stellen und auf die Aufhebung der Penalty durch Google hoffen. Sorgen machen müssen sich nur die Spammer, welche Reconsideration Requests in betrügerischer Absicht nutzen. Doch auch für diese kann ihr Vorgehen selbst nach Googles Änderungen noch rentabel sein.

 

Titelbild © giromin - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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