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DisavowDas Abwerten einer verlinkenden IP-Adresse per Disavow bezieht sich nicht auf alle Domains, die unter dieser IP-Adresse laufen, heißt es jetzt von Google. Damit wird ein zuvor aufgekommenes Missverständnis ausgeräumt.

Per Disavow-Tool lassen sich Backlinks abwerten, von denen man annimmt, dass sie dem Ranking einer Webseite schaden. Oft findet eine solche Abwertung als Folge von Google-Penalties statt - etwa dann, wenn eine Webseite wegen zu vieler gekaufter Links abgestraft wurde.Google Disavow: Beispiel

Statt einzelner Seiten lassen sich auch komplette Domains oder sogar IP-Adressen per Disavow abwerten. Bezüglich der letzten Möglichkeit, also hinsichtlich der IP-Adressen, gab es vor kurzem folgenden Tweet von Jennifer Slegg (TheSEMPost):

"Don't disavow by IP address because it will disavow all domains on that IP (verified by )"

Sie warnt davor, IP-Adressen per Disavow abzuwerten, weil dadurch alle Domains auf dieser IP-Adresse abgewertet würden. Das wäre vor allem im Hinblick auf das Shared Hosting von Bedeutung, bei dem sich viele Domains eine IP-Adresse teilen. Wäre die vorangegangene Aussage richtig, so könnte man per IP-Disavow die Links von vielen Domains gleichzeitig abwerten - auch von solchen, für die keine Veranlassung zur Abwertung besteht.

Gary Illyes von Google hat dies nun ebenfalls auf Twitter (Link siehe oben) richtig gestellt:

"@jenstar what I was trying to tell @ShahMenz was that you will disavow that exact ip, it won't expand to the hostnames on that ip"

Google wendet die Abwertung von IP-Adressen nur auf solche Links an, die auch tatsächlich im href-Attribut angegeben werden. Auf die übrigen Links und Domains unter der jeweiligen IP-Adresse hat das keine Auswirkungen.

 

Titelbild © Krasimira Nevenova - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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John Müller von Google hat sich sehr deutlich dazu geäußert, wann das Disavow-Tool zum Abwerten von Links benutzt werden muss.

Backlinks von Websites aus einem anderen Sprachraum sollten nicht einfach abgewertet werden, meint John Müller von Google.

 

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