Die Verhängung einer Google-Penalty in Form einer manuellen Maßnahme für eine Subdomain betrifft nicht den Rest der Seite. Das hat Googles Johannes Müller in einem Forenbeitrag bestätigt.
Interessante Nachrichten nicht nur für Black Hat-SEOs: Google-Penalties für Subdomains gelten nicht für den Rest der Seite. Das zumindest hat Johannes Müller von Google auf Anfrage eines Nutzers mitgeteilt. Im konkreten Fall ging es um eine Seite, die auch über eine Entwicklungsumgebung verfügt. Diese Entwicklungsumgebung läuft unter einer Subdomain. Durch einen Angriff auf das CMS wurde die Entwicklungsumgebung kompromittiert. Der Betreiber war im Anschluss daran in der Google Search Console auf den Angriff aufmerksam gemacht worden und hatte als Folge die Subdomain entfernt. Die Frage des Webmasters war, ob der Angriff auf die Subdomain Auswirkungen auf das Ranking der Hauptdomain hätte.
Dies verneinte Johannes Müller in seiner Antwort. Demnach beziehen sich manuelle Maßnahmen und Penalties nur auf die jeweilige Subdomain. Einen Effekt auf den Rest der Seite gebe es demnach nicht. Der Webmaster solle jedoch einen Reconsideration Request stellen:
"If the manual action was specific to the subdomain, then that wouldn't - from a manual actions point of view - have an effect on the rest of your site. If you've taken care to remove all of that, then after a reconsideration request things should be fine."
Das erlaubt interessante Gedankenspiele, denn letztendlich ist auch die WWW-Version einer Webseite lediglich eine Subdomain. Was wäre also, wenn man die WWW-Version für Black Hat-Experimente nutzen würde und - sofern diese erkannt und abgestraft wird - nur noch die Hauptdomain nutzt? Gilt die Aussage Müllers auch dann, wenn es eine Weiterleitung von der Hauptdomain auf die Subdomain gibt, wenn also zum Beispiel die Hauptversion auf die WWW-Version verweist? Falls nicht, wäre es einfach, erst ein wenig mit der WWW-Version zu experimentieren und nach einer Penalty die Weiterleitung zu entfernen und mit der Hauptdomain weiterzumachen.
UPDATE: Wie Johannes Müller gerade auf Twitter bestätigt hat, gilt die obige Aussage nicht für die WWW-Subdomain. Diese wird gleichgestellt behandelt. Das bedeutet, dass manuelle Maßnahmen für die WWW-Variante auch auf die Hauptdomain durchschlagen.
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