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Google hat eine neue Richtlinie eingeführt, welche die Suche und Google Ads in Verbindung zueinander setzt: Anzeigen dürfen zukünftig nicht mehr auf Seiten verlinken, die gegen die Spam-Richtlinien verstoßen und mit einer manuellen Maßnahme belegt sind.


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Zukünftig wird Google Anzeigen in Google Ads ablehnen, die auf Seiten verlinken, welche gegen die Google Spam Policies verstoßen und deshalb mit einer manuellen Maßnahme belegt wurden. Das schreibt Google in einer aktuellen Mitteilung mit dem Titel "Update to the Abusing the ad network policy (December 2024)". Man werde die Richtlinien von Google Ads zum Missbrauch des Werbenetzwerks entsprechend anpassen.

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Ein Verstoß gegen diese Richtlinine führt nicht sofort zu einer Sperrung des Kontos in Google Ads. Es gibt einen Vorwarnzeitraum von sieben Tagen.

 

Google Ads: Anzeigen dürfen nicht mehr auf Seiten mit manueller Maßnahme verlinken

 

Damit ergibt sich eine entscheidende Verbindung zwischen Google Ads und der Suche. Interessant dabei ist, dass Seiten, die für die Suche nicht relevant sind, weil sie zum Beispiel auf "noindex" gesetzt sind, ohne Probleme als Zielseiten für Google Ads verwendet werden können. Seiten, die mit einer manuellen Maßnahme belegt sind, scheiden zukünftig dagegen als Linkziele für Google Ads aus.

Die Frage ist, warum Google diesen Schritt vollzieht, denn laut Google sind die organische Suche und Google Ads unabhängig voneinander. Links von Anzeigen dürften demnach keinerlei Auswirkungen auf die Rankings der verlinkten Seiten in der organischen Suche haben.

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