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SEO-News

Google warnt Blogger vor nicht gekennzeichneten Werbetexten

Christian Kunz
12. März 2016
Zuletzt aktualisiert: 12. März 2016

PenaltyGoogle warnt Blogger jetzt ausdrücklich davor, werbebasierte Artikel nicht entsprechend zu kennzeichnen. Eine moderne Form der Onlinewerbung besteht darin, dass Unternehmen Blogger mit kostenlosen Produkten oder Dienstleistungen versorgen, damit die Blogger als Gegenleistung darüber schreiben.

 

Die Praxis des Bloggens im Austausch für ein Gratisprodukt oder eine Dienstleistung ist in letzter Zeit häufig zu beobachten. In den entsprechenden Blogbeiträgen werden dann Links auf die Seiten der Unternehmen gesetzt, was für diese einen doppelten Mehrwert bedeutet: Erstens erhält das Unernehmen durch die Link selbst zusätzliche Besucher, und zweitens steigen durch zusätzliche Links die Chancen auf bessere Rankings. Doch damit handelt es sich bei diesem Vorgehen faktisch um Linkkauf.

In einem Post im Google Webmaster Central Blog mit dem Titel "Best practices for bloggers reviewing free products they receive from companies" schreibt Google, wie Blogger vorgehen sollten, wenn sie über ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Produkt oder eine Dienstleistung berichten:

  • Nofollow-Links verwenden. Da gilt besonders dann, wenn auf die Seite des Unternehmens, Social Media-Accounts, die Seiten von Händlern, eine App oder Bewertungsseiten verlinkt wird. Die werbenden Unternehmen selbst werden angehalten, von den Bloggern das Setzen von "Nofollow" einzufordern.
  • Eindeutig klarstellen, dass es sich um eine gesponsorte Nachricht handelt. Die Nutzer sollen sich darüber im Klaren sein, wie der Artikel zustande kam und warum er geschrieben wurde. In vielen Ländern ist diese Klarstellung gesetzlich vorgeschieben. In Deutschland kann das unter den Begriff der Schleichwerbung fallen.
  • Inhalte mit Mehrwert schaffen: Es geht darum, exklusive Informationen zu bieten, die es sonst nirgends zu finden gibt.

Vor allem die ersten beiden Aspekte, also das Setzen von Nofollow-Links und die eindeutige Klarstellung, dass es sich um eine Werbebotschaft handelt, sind als kritisch anzusehen. Verstöße können nicht nur eine Google-Penalty nach sich ziehen, sondern auch zu rechtlichen Problemen für die betroffenen Blogger führen.

 

Titelbild © giromin - Fotolia.com

 

Christian Kunz

Von Christian Kunz

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