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Weiterleitung verbotenIn den Bemühungen um einen einheitlichen Binnenmarkt verfolgt die EU Pläne, das Geoblocking zu verhindern und damit EU-Bürgern die Möglichkeit zu verschaffen, unabhängig von ihrem Wohnort Online-Shopping betreiben zu können. Dazu gehört auch ein Verbot erzwungerener Weiterleitungen auf andere Länder-Domains, die zur Zeit noch von vielen E-Commerce-Plattformen praktiziert wird.

 

Die Einigung vom Montag dieser Woche zwischen der EU-Kommission, den EU-Mitgliedsländern und dem Europäischen Parlament sieht vor, dass EU-Bürger auch online Waren und Dienstleistungen aus jedem Land der EU erwerben können. Einschränkend wird jedoch weiterhin gelten, dass sich die Konsumenten im Zweifelsfall selbst um das Abholen der erworbenen Produkte kümmern müssen, sollte ein Unternehmen keine grenzüberschreitenden Lieferungen anbieten.

Zu den Plänen gehört auch ein Verbot erzwungener Weiterleitungen auf andere Länder-Domains. Damit sollen die Kunden die Wahl haben, auf welcher Webseite bzw. auf welcher Landesversion einer Webseitze sie ihre Käufe tätigen. Der Diskriminierung der Online-Konsumenten soll damit ein Riegel vorgeschoben werden. Nach den Plänen der EU soll die neue Regelung bis zum Weihnachtsgeschäft umgesetzt sein.

 

Schon jetzt Gedanken über die Umsetzung machen

Betreiber von internationalen Webseiten und Online-Shops müssen sich schon jetzt überlegen, wie sie die neuen Vorgaben umsetzen werden. Denkbar wäre es zum Beispiel, vor der Weiterleitung eine Meldung anzuzeigen und die Nutzer um Zustimmung zu bitten. Alternativ kann auch komplett auf Weiterleitungen verzichtet werden.

 

Auswirkungen auf die Suche noch unklar

Ob die Pläne sich auch auf die Suchergebnisse von Google auswirken werden, steht noch nicht fest. Laut Johannes Müller will man bei Google zunächst einmal abwarten, wie genau die Umsetzung der EU-Pläne aussehen wird:

 

Google: Auswirkungen der EU-Pläne auf das Verbot von Weiterleitungen noch unklar

 

Google zeigt seit einigen Wochen unabhängig von der genutzten Google-Landesversion stets die Inhalte an, die dem Standort des Nutzers entsprechen. So sieht zum Beispiel ein Nutzer, der in der Schweiz google.de aufruft, dennoch Ergebnisse für die Schweiz. Ein solches Vorgehen wäre auch für Online-Shops denkbar, würde aber vermutlich ebenfalls den EU-Forderungen nach Wahlfreiheit der Konsumenten zuwiderlaufen.

 

Titelbild © bofotolux - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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