Google hat die Höchstgrenze für URLs geändert, die zum Crawlen eingereicht werden können. Statt auf Monatsbasis berechnen sich die Limits jetzt auf Tagesebene.
Die Funktion "Abruf wie durch Google" in der Google Search Console kann genutzt werden, um URLs zum erneuten Crawlen durch Google einzureichen. Wenn die betreffende Seite gecrawlt wurde, kann man eine Indexierung der URL beantragen. Dabei hat man die Wahl, ob nur die betreffende URL oder auch die direkt damit verbundenen URLs gecrawlt werden sollen:
Diese beiden Optionen unterlagen schon bisher gewissen Obergrenzen:
- "Nur diese URL crawlen": 500 URLs innerhalb von 30 Tagen
- "Diese URL und ihre direkten Links crawlen": maximal zehn Anfragen innerhalb von 30 Tagen.
Google hat diese Limits jetzt angepasst. Besonders auffällig ist dabei, dass die neuen Limits nicht mehr auf Basis eines Monats sondern auf Tagesebene definiert sind:
- "Nur diese URL crawlen": 10 URLs pro Tag
- "Diese URL und ihre direkten Links crawlen": 2 Recrawls pro Tag.
Der folgende Screenshot zeigt die angepasste Hilfe-Seite (auf Englisch):
Rechnet man die neuen Werte auf einen Monat um, so gab es für die erste Option ("Nur diese URL crawlen") eine Reduktion von 500 auf 300 URLs. Für die zweite Option ("Diese URL und ihre direkten Links crawlen") stieg das Limit jedoch von zehn auf 60 Abrufe.
In der deutschen Variante hat Google die Änderungen noch nicht umgesetzt. Hier findet man noch die alten Werte:
Vielen Dank an Search Engine Roundtable und Michael Levko.
Titelbild: Google