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Facebook T-ShirtDieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von Facebook und sogar des Webs im Allgemeinen haben: Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Inhaber von Facebook-Fanpages mitverantwortlich für den Datenschutz. Experten rechnen damit, dass viele Firmen ihre Fanpages vorläufig schließen werden.

Facebook ist nicht alleine für den Datenschutz von Fanpages zur Verantwortung zu ziehen - das entschied der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil mit dem Aktenzeichen C-210/16 entschieden. Somit ist es Datenschützern theoretisch möglich, Betreiber von Facebook-Fanpages zum Abschalten dieser Seiten zu zwingen.

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. Diese war vom ULD aufgefordert worden, ihre Fanpage zu deaktivieren, weil ein Hinweis auf die Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten gefehlt habe. Die Wirtschaftsakademie hatte die Verantwortung für die Datenverarbeitung bei Facebook gesehen. Schließlich war der Fall vom Bundesverwaltungsgericht an den EuGH nach Luxemburg verwiesen worden.

 

Fanpage-Inhaber erhalten detaillierte Daten ihrer Nutzer

Das Gerichtsurteil sieht eine Beteiligung der Fanpage-Betreiber an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten. So lassen sich zum Beispiel demographische Merkmale für das zielgerichtete Ausspielen von Werbung nutzen. Durch die Nutzung der dazu von Facebook bereitgestellten Plattform gebe es eine Mitverantwortung der Seitenbetreiber.

 

Welche Konsequenzen drohen Inhabern von Facebook-Fanpages?

Noch ist nicht ganz klar, welche konkreten Folgen das Urteil für die Inhaber von Facebook-Fanpages haben wird. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass in nächster Zeit verstärkt Aufforderungen zum Abschalten dieser Seiten ergehen werden.

Laut einem Bericht auf golem.de rechnet der Berufsverband der Datenschützer (BvD) mit neuen Risiken für Webseitenbetreiber. In der Praxis werde das zu einer vorübergehenden Schließung vieler Fanpages führen, weil die Betreiber die Reaktion von Facebook abwarten würden. 

Anders sieht es die IHK Schleswig-Holstein: Laut Auffassung ihres Rechtsexperten müssen Betreiber von Facebookseiten kaum befürchten, angegangen zu werden. Dies sei unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Dies sehe auch der EuGH so.

Ob auch vermehrt Abmahnungen drohen können, ist ebenfalls eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt. Das Online-Magazin MEEDIA rechnet zumindest mit einer solchen Möglichkeit.

 

Was können Inhaber von Facebook-Fanpages jetzt tun?

Wichtig ist es, die Nutzer über die Datensammlung auf Facebook-Fanpages zu informieren. Wie und an welcher Stelle das geschehen sollte, muss von Rechtsexperten definiert werden. Denkbar wären zum Beispiel entsprechende Hinweise auf der jeweiligen Facebook-Fanpage sowie in der Datenschutzerklärung der Unternehmenswebseite.

Zudem sollte zwischen dem Betreiber der Fanpage und Facebook geklärt sein, wer für welche Datenschutzpflichten zuständig ist, so Marit Hansen vom ULD Schleswig Holstein in einem Bericht von Spiegel Online.

Wer sich in der aktuellen Situation unsicher fühlt, kann seine Fanpage auch vorübergehend außer Betrieb nehmen, bis mehr Klarheit zur Situation herrscht.

Auch hier beruhigt jedoch die IHK Schleswig-Holstein: Ihrer Meinung nach können Facebook-Pages online bleiben und auch neu erstellt werden, weil bisher kein Gericht das Verbot von Facebook-Fanpages bestätigt hat.

Hilfreich wäre auf jeden Fall eine Stellungnahme von Facebook sowie die Möglichkeit, die Art und Menge der gesammelten Daten einstellbar zu machen.

 

Auch andere Plattformen betroffen?

Grundsätzlich wäre es vorstellbar, dass dieser Fall weitere Kreise zieht und auch andere Dienste und Plattformen in den Fokus rücken, auf denen Webseitenbetreiber Informationen veröffentlichen und wo Nutzerdaten erfasst und verarbeitet werden. Es bleibt abzuwarten, ob es weitere Klagen seitens der Datenschutzbehörden geben wird. Zu empfehlen ist, die aktuelle Entwicklung aufmerksam zu verfolgen, um notfalls reagieren und die eigenen Angebote entsprechend anpassen zu können und nicht mit geltendem Recht in Konflikt zu geraten.

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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