Für Google ist es kein Problem, wenn die Suchmaschine beim Aufrufen einer Seite weniger Inhalte sieht als die Besucherinnen und Besucher der Seite. Cloaking liegt nur dann vor, wenn sich die Inhalte für den Googlebot und die Besucher so unterscheiden, dass die angezeigten Suchergebnisse nicht zur Zielseite passen.
Das sogenannte Cloaking verstößt gegen Googles Webmaster-Richtlinien. Von Cloaking ist dann die Rede, wenn es zwischen den Inhalten einer Seite, die Google beim Abrufen sieht, und den Inhalten, welche die Besucherinnen und Besucher der Seite sehen, Unterschiede gibt.
Doch unterschiedliche Inhalte alleine reichen noch nicht aus, damit es sich um Cloaking handelt. Sieht zum Beispiel der Googlebot lediglich weniger Inhalte als Besucherinnen und Besucher, dann liegt kein Cloaking vor. Das erklärte John Müller in den Google Search Central Office Hours vom 5.November. Google komme es nur darauf an, dass die Suchergebnisse für die Nutzerinnen und Nutzer nicht irreführend seien. Das könne passieren, wenn Google beim Besuch einer Seite komplett andere Inhalte sehe als die Besucherinnen und Besucher der Seite.
Finde Google aber zum Beispiel eine leere Seite vor und indexiere die Seite dann nicht, könne das nicht passieren, denn dann würde Google in den Suchergebnissen für die Seite auch kein Ergebnis anzeigen.
Cloaking ist also nur dann gegeben, wenn der Klick auf ein Suchergebnis aufgrund unterschiedlicher Inhalte zur Enttäuschung der Nutzerinnen und Nutzer der Suche führen würde. Weniger Inhalte für den Googlebot stellen dagegen kein Cloaking dar.
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