Bei Google kann jetzt die Löschung von Daten beantragt werden, die zur Identifikation von Personen genutzt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Kontonummern und handschriftliche Unterschriften.
Viele Daten und Informationen, die im Index von Google und anderen Suchmaschinen landen, haben dort nichts zu suchen. Dazu gehören auch vertrauliche Daten, die dazu geeignet sind, Personen eindeutig zu identzifizieren und mit denen Missbrauch betrieben werden kann. Insbesondere in der aktuellen Situation, in denen sich immer mehr Personen wie etwa Politikerinnen und Politikern mit Bedrohungen konfrontiert sehen, ist das von Bedeutung.
Aus diesen Gründen bietet Google jetzt die Möglichkeit an, diese sogenannten Doxing-Daten aus der Suche entfernen zu lassen. Google informierte darüber jetzt per Twitter:
Zu den Daten, deren Löschung beantragt werden kann, gehören unter anderem
- Vertrauliche Identifikationsnummern. Dazu zählen auch die Steuernummer bzw. die Steuer-ID, die Sozialversicherungsnummer und ähnliche.
- Kontonummern und Kreditkartennummern
- Bilder von handschriftlichen Unterschriften
- Bilder von Ausweisdokumenten wie zum Beispiel Reisepässen, Personalausweisen und ähnlichen
- Besonders vertauliche Unterlagen wie Krankenakten
- Logindaten.
Damit entsprechende Daten entfernt werden können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen Kontaktdaten des Antragstellers oder der Antragstellerin vorhanden sein, und es muss explizite oder implizite Drohungen oder explizite oder implizite Aufrufe an andere geben, der Person des Antragstellers Schaden zuzufügen oder sie zu belästigen.
Eine Beantragung auf Löschung von personenidentifizierbaren Daten kann über dieses Formular erfolgen. Nach der Beantragung versendet Google eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang des Antrags. Der Antrag wird anschließend geprüft. Es kann zu Nachfragen seitens Google kommen, sollten weitere Informationen benötigt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Google die Daten entfernen kann: Entweder werden sie aus den Ergebnissen für alle Suchanfragen entfernt oder nur aus solchen Ergebnissen, die entweder den Namen des Beschwerdeführers oder andere Daten enthalten, mit denen er oder sie identifiziert werden kann und die er oder sie Google mitgeteilt hat, wie zum Beispiel Aliasse.
Ob die Daten nur ausgeblendet oder komplett aus dem Index entfernt werden, schreibt Google nicht.