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Google Search Quality Rater Guidelines

Google hat erneut die Richtlinien für Qualitätsprüfer aktualisiert, die sogenannten Search Quality Rater Guidelines.

 


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Die Google Search Quality Rater Guidelines sind der Leitfaden für die von Google bestellten Qualitätsprüfer, die regelmäßig die Suchergebnisse von Google bewerten. Damit testet Google zum Beispiel, ob Updates der Suche-Algorithmen zu besseren und relevanteren Suchergebnissen führen.

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Zuletzt hatte Google die Search Quality Rater Guidelines im Oktober 2021 aktualisiert. Nun gibt es abermals ein Update, das hier heruntergeladen werden kann. Die wichtigsten Änderungen im Dokument sind nachfolgend zusammengefasst. Sie sind auch im Change Log des Dokuments beschrieben:

  • Sprachanpassungen zur Angleichung an die neu veröffentlichten Search Quality Rater Guidelines: ein Überblick
  • Präzisierung für YMYL und Fokussierung auf Themen, die ein besonders hohes Niveau an Genauigkeit erfordern, um größeren Schäden vorzubeugen. Zudem wurden eine neue Tabelle mit Beispielen hinzugefügt sowie bestehende Beispiele aktualisiert.
  • Klarstellungen für Abschnitte zu Low und Lowest Page Quality hinzugefügt. Dabei wird jetzt betont, dass die Art und das Niveau von EAT vom Zweck der Seite abhängen können und dass Seiten mit niedriger Qualität sowie schädliche Seiten auf jeder Art von Website vorkommen können.
  • Sprachanpassungen über das gesamte Dokument hinweg, damit eine Anwendbarkeit auf alle Gerätetypen gegeben ist
  • Kleinere Änderungen wie aktualisierte Screenshots, der Wegfall oder Updates von nicht mehr aktuellen Beispielen und Konzepten, das Entfernen der User Location etc.

Die wohl interessantesten Änderungen beziehen sich auf Websites aus den YMYL-Branchen ("Your Money, Your Life"). Das sind Branchen, die Google als besonders wichtig wertet und bei denen höchste Ansprüche an Expertise, Vertrauenswürdigkeit und Autorität gestellt werden. Diese Eigenschaften werden auch mit der Abkürzung "EAT" bezeichnet.

Ebenfalls interessant ist der Verweis, dass EAT eben nicht nur von der Branche abhängt, sondern allgemein vom Zweck der Website. Möglicherweise bedeutet das, dass EAT auch auf Nicht-YMYL-Seiten anwendbar ist.


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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